Hallo,
zwei Fragen:
1.Wir haben ein Kleingewerbe nach §19 UStG. In diesem Jahr habe ich Waren gekauft, die ich nicht vollständig verarbeitet habe. Die überschüssige Ware habe ich zurückgegeben und und dafür den Warenwert bar ersetzt bekommen. Verbuche ich diesen Betrag als Bareinnahme in die Kasse mit dem Vermerk Gutschrift oder was muss ich tun.
2. Ich kaufe Waren zum Bruttopreis ein. Bei der Verbuchung der Ausgaben wird ein Steuerschlüssel gefragt. Ist es richtig hier den Steuerschlüssel für die in der Rechnung genannte MwSt einzutragen?