Mein Sohn ist über 25 und studiert noch. Wenn ich das richtig verstehe kann ich in "Unterstützung Bedürftiger" die von mir gezahlte Leistungen für Wohnung und Krankenversicherung eintragen.
Gibt es auch eine ansetzbare Pauschale für die Lebensunterhaltskoste? (also für Essen,Kleidung usw.)