Hallo zusammen,
ich werde laut "Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht" vom Finanzamt ab 01.01.2016 bilanzierungspflichtig, Ende Januar ist die Eröffnungsbilanz fällig. Bisher habe ich alles mit WISO EÜR (Kontenrahmen EKR03) erledigt, von den Umsatzsteuer Voranmeldungen und ZMs, bis hin zum Jahresabschluss (Anlage EÜR), Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung. Ich bin Ist- Versteuerer. So weit, so gut, da habe ich mir prima reingefuchst.
Jetzt bin ich an dem Punkt an dem ich sagen muß: Vom Bilanzieren habe ich keine Ahnung, ergo muß die Überleitungsrechnung, Eröffnungsbilanz und Bilanzen in Zukunft ein Fachmann erstellen.
In meiner vielleicht etwas naiven, laienhaften Vorstellung würde ich mir das so wünschen: Ich nutze weiterhin WISO EÜR & Kasse, buche dort alles, drücke irgendwo auf Export, gebe das dem Steuerberater und der erstellt daraus die Überleitungsrechnung, Eröffnungsbilanz und Bilanzen. Alles andere erledige ich weiterhin selbst.
Bitte nicht den Kopf abreißen, falls hier ein entscheidender Denkfehler vorliegt, aber so wie ich das verstehe, ist die Bilanz ja "nur" zusätzlich abzugeben.
Danke im Voraus für Eure Mühen!