Hallo,
ich habe 2014 zu arbeiten begonnen. Zu dieser Zeit lagen den Banken noch NV-Bescheinigungen vor, sodass keine Steuer vom Zins abgezogen wurde.
Nun sitze ich vor meiner Steuerbescheinigung. Ich möchte die Zinsen angeben, da eine NV-Bescheinigung meines Wissens nur gilt, wenn man unter dem Steuerfreibetrag liegt. Vom Einkommen lag ich drüber.
Die Summe der Zinsen übersteigt nicht 801 € (sie ist bei ca 500 €). Muss ich diese in der Anlage KAP angeben, auch wenn keine Steuer einbehalten wurde?
Auf den Zetteln von der Bank steht z.B. folgendes:
Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP): 209 €
Kapitalertragssteuer (Zeile 47 Anlage KAP): 0 €
Solidaritätszuschlag (Zeile 48 Anlage KAP): 0 €
Trage ich dies in die Steuersoftware ein, wird es nicht akzeptiert, da Zeile 7 Kapitalerträge sind, die dem Steuerabzug unterlegen haben. Bei mir wurden jedoch keine Steuern abgezogen.
Weiß jemand Rat? Dies ist meine erste Steuererklärung, also entschuldigt evtl dumme Fragen.
Vielen Dank im Voraus.