Hausgeldabrechnung: Nachzahlung, obwohl genug Geld auf dem Konto vorhanden ist.

  • Wir haben in einer WEG mit 3 Einheiten 2 Konten

    • das Hausgeldkonto,
    • das Rücklagenkonto

    Am 01.01.2015 waren auf dem Hausgeldkonto noch ca. 1000 EUR, auf dem Rücklagenkonto waren mehrere T€. Die Anfangsbestände sind im Wiso Hausverwalter 2016 korrekt hinterlegt.
    Es standen einige Sanierungen an, so dass ich zur Begleichung div. Rechnungen einige T€ vom Rücklagenkonto auf das Hausgeldkonto überwiesen haben.
    insgesamt beträgt der Kontostand auf dem Hausgeldkonto am Jahresende nun ca. 500 EUR, d.h. wenn man die Einnahmen des Hausgeldkontos (Umlagezahlungen, Umbuchung vom Rücklagenkonto) den Ausgaben gegenüber stellt, so ergibt sich ein Minus von ca. 500 EUR. Das ist nicht weiter schlimm, alle Eigentümer sind damit einverstanden.


    Die Hausgeldabrechnung sieht nun vor, dass wir Eigentümer in der Summe ca. 500 EUR nachzahlen. Das ist unnötig (da unser Hausgeldkonto ja immer noch im Plus steht) und daher von uns Eigentümern nicht gewünscht. Was kann ich tun, damit sich der Wiso HW nicht daran stört, dass 500 EUR miese gemacht wurden und dass er in der Hausgeldabrechnung keine Nachzahlung fordert?

  • Hallo melchers,


    eine etwas ungewöhnliche Konstellation.
    Erstens: bevor ich irgend etwas buche als Verwalter - hier sollte in der Eigentümerversammlung ein Beschluss gefasst werden, dass die fälligen Nachzahlungen aus der NK-Abrechnung verrechnet werden als Vorauszahlungen für das neue Abrechnungsjahr. Nur so bekommst du die einzelnen Konten "sauber".
    Ein gut gefülltes Konto ist kein Argument für einen Verzicht auf die Nachzahlung!


    Wenn dieser Beschluss vorliegt (einstimmig), kannst du den Betrag umbuchen auf Vorauszahlung neues Jahr.


    Das Programm geht hier ganz klar nach den rechtlichen Vorschriften und muss die Nachzahlung ausweisen! Es liegt dann an dir, die entsprechenden Buchungen entsprechend dem Beschluss zu machen. Aber einfach so "auf Zuruf" - geht in einer WEG überhaupt nichts.


    Die Buchungen selber wirst du über ein "Interims- oder Verrechnungskonto" laufen lassen müssen, da "rechte Tasche - linke Tasche" nicht buchbar ist.