Zwei Umzüge in einem Jahr (1x berufsbedingt, 1x "Privatvergnügen")

  • Hallo,


    bin gerade etwas verwirrt ob der Möglichkeiten, die in unserem Fall vorliegen.


    Meine Frau und ich sind in 2015 2x umgezogen:
    Ich hatte einen neuen Job angenommen und wir sind daher näher an meine neue Stelle gezogen, d.h. für mich zunächst berufsbedingter Umzug. Leider gab es massive Probleme mit den Vermietern, sodass wir nach nur 3 Monaten nochmals umziehen mussten (innerhalb derselben Region). Der zweite Umzug war also sozusagen "Privatvergnügen" und nicht mehr berufsbedingt.


    Die Frage ist nun: Was mache ich mit den Kosten für den zweiten Umzug? Auch hier sind wieder doppelte Miete, Kosten für Umzugsunternehmen etc. angefallen; beide Umzüge waren jeweils deutlich teurer als die Umzugskostenpauschale. Wo/wie könnte ich das sinnvollerweise angeben?


    MfG,
    Wiggy

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist nun: Was mache ich mit den Kosten für den zweiten Umzug? Auch hier sind wieder doppelte Miete, Kosten für Umzugsunternehmen etc. angefallen; beide Umzüge waren jeweils deutlich teurer als die Umzugskostenpauschale. Wo/wie könnte ich das sinnvollerweise angeben?

    Den zweiten Umzug grundsätzlich natürlich gar nicht, wenn die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug nicht gegeben sind (da gibt es ja verschiedene Gründe). Du sagst ja sch selber, dass es Euer "Privatvergnügen war. Wie gesagt, alle Gründe für einen Werbungskostenabzug prüfen. Ansonsten kommt für gewisse Lohnarbeiten dann nur der § 35a EStG in Frage.

  • Hallo,


    besten Dank für die Info, so ähnlich hatte ich mir das gedacht/es befürchtet...
    D.h. die Lohnkosten für Arbeitszeit der Umzugsarbeiter beim 2. Umzug werde ich mal als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen und schauen, was das Finanzamt dazu sagt; das wäre immerhin etwas. Sonstige Gründe für Werbekostenabzug sind da natürlich nicht gegeben


    Danke!