Belastung durch Studium

  • Wie alt ist Ihre Tochter? Bekommen Sie für Ihre Tochter Kindergeld? Evtl. können Sie den Ausbildungsfreibetrag geltend machen.
    Einen Ausbildungsfreibetrag – bisher zwischen 1800 und 4200 DM – gibt es ab 2002 nur noch für volljährige Kinder und auch nur, sofern sie auswärts untergebracht sind. Er beträgt jetzt aber nur noch 924 Euro. Für Kinder in der Ausbildung, die noch bei den Eltern wohnen, entfällt der Ausbildungsfreibetrag jedoch.