Fahrkosten bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo,


    Seit 03.06. arbeite ich in Leipzig und habe dort eine Zweitwohnung bezogen.


    Insgesamt fahre ich zwischen Wohnung und Zweitwohnung 61 km und von der Zweitwohnung zur Arbeitsstelle 4 km.


    Die 4 km zwischen Zweitwohnung zur Arbeitsstelle habe ich täglich unter Ausgaben
    als Arbeitnehmer/ Fahrten zur Arbeit geltend gemacht.
    Unter Ausgaben als Arbeitnehmer/ Doppelter Haushalt die wöchentlichen Heimfahrten
    von 61 km.


    Wo könnte ich die wöchentlichen Hinfahrten von der Wohnung zur Zweitwohnung Eintragen (ebenfalls 61 km)?


    Für Ihre Auskunft danke ich vorab.


    Mit freundlichen Grüßen


    W. Steiger