Fahrkosten bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo,


    Seit 03.06. arbeite ich in Leipzig und habe dort eine Zweitwohnung bezogen.


    Insgesamt fahre ich zwischen Wohnung und Zweitwohnung 61 km und von der Zweitwohnung zur Arbeitsstelle 4 km.


    Die 4 km zwischen Zweitwohnung zur Arbeitsstelle habe ich täglich unter Ausgaben
    als Arbeitnehmer/ Fahrten zur Arbeit geltend gemacht.
    Unter Ausgaben als Arbeitnehmer/ Doppelter Haushalt die wöchentlichen Heimfahrten
    von 61 km.


    Wo könnte ich die wöchentlichen Hinfahrten von der Wohnung zur Zweitwohnung Eintragen (ebenfalls 61 km)?


    Für Ihre Auskunft danke ich vorab.


    Mit freundlichen Grüßen


    W. Steiger

  • Für die Heimfahrt können Sie immer nur die Entfernung von der Arbeitsstätte zur Hauptwohnng ansetzen, nicht jedoch die Entfernung Zweitwohnung - Hauptwohnung.
    Die Fahrten von der Hauptwohnung zur Zweitwohnung sind leider nicht absetzbar.

  • Ich bin Grundschullehrerin, wohnhaft in Frankfurt und habe im Februar 2002 geheiratet, gemeldet bin ich bei meinem Ehemann der in München wohnt und dort arbeitet.Wir pflegen also eine klassische Fernehe, die mit unendlich viel Zeit an den Wochenenden auf der Autobahn verbunden ist. Sind alle Kriterien einer doppelten Haushaltsführung damit erfüllt, und auf was muß ich besonders achten? Vielen Dank für Tipps