Vorwegabzug bei gemeinsamer Veranlagung

  • Ich bin selbständig und Geschäftsführer meines eigenen Unternehmens und nicht sozialversicherungspflichtig. Für meine Tätigkeit beziehe ich ein regelmäßiges monatliches Gehalt. Meine Frau ist Angestellte im Teilzeitverhältnis und verdiente 2001 knapp 6000 Euro im Jahr. Das Finanzamt hat meinen Vorwegabzug trotz nachgewiesener Vorsorgeaufwendungen von mehr als 6.136 Euro auf Null gekürzt mit der Begründung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung meiner Frau. War das korrekt? Meiner Meinung nach hätten die Vorsorgeaufwendungen, wenn überhaupt, um maximal 16% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens meiner Frau gekürzt werden dürfen. Oder liege ich hier falsch?

  • Um nachvollziehen zu können, ob das Finanzamt in diesem Falle korrekt gehandelt hat, müssten schon alle Einzelheiten bekannt sein. Der Sachverhalt gibt das leider nicht her.
    Fest steht, dass es unterschiedliche Berechnungen der Vorsorgeaufwendungen bei Eheleuten gibt.
    Z.B.: Einer ist abhängig beschäftigt oder beide sind abhängig beschäftigt oder einer ist abhängig beschäftigt und der andere ist selbständig.
    Urteil: Bei Eheleuten, bei denen einer abhängig beschäftigt und einer selbständig ist, erfolgt die Kürzung um 16% zwar nur für den Arbeitnehmer-Ehegatten, gleichwohl aber vom gemeinsamen Vorwegabzugsbetrag. Leider muss man hinnehmen, dass die Kürzung auch über die rechnerische Hälfte hinweggeht und die rechnerische Hälfte des Selbständigen-Ehegatten sogar ganz oder teilweise aufzehren kann (BFH-Urteil vom 21.7.1993, BFH/NV 1994 S. 305).
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