Eingabe von Dienstfahrten nach dem Landesreisekostengesetz?

  • Ich muss nach dem Landesreisekostengesetz meine Dienstfahrten abrechnen.
    Für den Fall, dass ich nur halbtags (also Dienstfahrt beginnt an der regelmäßigen Arbeitsstätte und endet zu Hause, oder umgehehrt) in den Außendienst fahre, gibt es hier die etwas irrsinnige Regelung, dass ich die tatsächliche gefahrenen km mit einer fiktiven Strecke (beginnend und endend an der regelm. Arbeitsstätte, gemessen im Internet) vergleichen muss. Nur die kürzere Strecke wird dann vom Dienstgeber vergütet/erstattet! Gilt die kürzere Strecke,muss ich einen ganz normalen Arbeitag, also Weg zur Arbeit ansetzen, + erstatte Dienstfahrt separat.
    Starte und ende ich zu Hause wird die komplette Strecke erstattet, ohne Frage.


    WO HAT WISO DIE ENTSPRECHENDE EINGABEMASKE VERSTECKT?


    Thomas