Hallo,
meine Firma hat ein halbjährliches Aktiensparprogramm an deren Ende man Aktien mit einem Rabatt von 15% erhält.
Der sich aus den 15% Rabatt ergebene geldwerte Vorteil wurde komplett versteuert.
Laut §3 Nr. 39 EstG hat man einen Anspruch auf bis zu 360€ Erlass auf diesen geldwerten Vorteil.
Meine Firma hatte ich bereits daraufhin angesprochen, aber die meinten ich müsste mir das über die Steuererklärung wiederholen und haben mir lediglich bestätigt, dass dieser Paragraph bei mir nicht angewendet wurde.
Meine Frage:
Wo trage ich die 360€ nun im Programm ein?
Danke & Gruß
Christian