Hallo Leute
ich hoffe ihr könnt mir helfen
ich arbeite nebenberuflich als Berater und nun war es letztes Jahr so, dass ich zum ersten mal fern meiner Heimat für 6 Wochen ( wärend meines Jahresurlaubs) als Berater tätig war
frage a) kann ich die Verpflegungspauschale, wie als angestellter bei einer Auswärtstätigkeit, ansetzen? sprich für x tage den Tagessatz xy
und wenn ja wie?
schreibe ich mir selbst eine rechnung, zb aufgrund der Tätigkeit als Berater bei XY in dem Ort XY berechne ich für die Tage x den Verpflegungspauschalbetrag xy
ähnliches gilt für die fahrtkosten die entstanden sind
bin umsatzsteuerbefreit nach der Kleinunternehmerregelung
und wollte keine Gewinn und Verlustrechnung machen
sondern meine Einnahmen die über den Freibetrag von 2400 gehen auf bei anlage S seite 1 zeile 9 angeben ( wie ich es immer mache)
und dann in dem feld betriebsausgaben ( übungsleiter) meine ausgaben diesbezüglich ( fahrtkosten plus verpflegungspauschale, käme dann über die 2400 euro) notieren
und dafür benötige ich ja belege, die ich beim ansetzen der tagespauschale und fahrtkosten 0,30 cent pro km nicht habe
danke schonmal für eure hilfe