Nebenberuflich freischaffend Verpflegungspauschale

  • Hallo Leute


    ich hoffe ihr könnt mir helfen



    ich arbeite nebenberuflich als Berater und nun war es letztes Jahr so, dass ich zum ersten mal fern meiner Heimat für 6 Wochen ( wärend meines Jahresurlaubs) als Berater tätig war


    frage a) kann ich die Verpflegungspauschale, wie als angestellter bei einer Auswärtstätigkeit, ansetzen? sprich für x tage den Tagessatz xy


    und wenn ja wie?
    schreibe ich mir selbst eine rechnung, zb aufgrund der Tätigkeit als Berater bei XY in dem Ort XY berechne ich für die Tage x den Verpflegungspauschalbetrag xy
    ähnliches gilt für die fahrtkosten die entstanden sind


    bin umsatzsteuerbefreit nach der Kleinunternehmerregelung
    und wollte keine Gewinn und Verlustrechnung machen
    sondern meine Einnahmen die über den Freibetrag von 2400 gehen auf bei anlage S seite 1 zeile 9 angeben ( wie ich es immer mache)
    und dann in dem feld betriebsausgaben ( übungsleiter) meine ausgaben diesbezüglich ( fahrtkosten plus verpflegungspauschale, käme dann über die 2400 euro) notieren
    und dafür benötige ich ja belege, die ich beim ansetzen der tagespauschale und fahrtkosten 0,30 cent pro km nicht habe



    danke schonmal für eure hilfe

  • frage a) kann ich die Verpflegungspauschale, wie als angestellter bei einer Auswärtstätigkeit, ansetzen? sprich für x tage den Tagessatz xy


    und wenn ja wie?

    Du buchst (je nachdem in welchem Programm du dich bewegst) Reisekosten Unternehmer - Verpflegungspauschale an Privateinlage bzw. bei den Fahrtkosten Reisekosten Unternehmer - Fahrtkosten an Privateinlage. Rechnungen schreibt man nicht an sich selbst.
    Die Fahrtkosten musst du glaubhaft machen - also im besten Fall per Fahrtenbuch, sonst Angabe der besuchten Personen, Fahrtstrecke, gefahrene Kilometer und diese mit Tankrechnungen etc. belegen. Für die Verpflegungsmehraufwendungen musst du die Zeiten angeben. Unter Umständen wird das Finanzamt dann noch weitere Belege anfordern.


    wollte keine Gewinn und Verlustrechnung machen
    sondern meine Einnahmen die über den Freibetrag von 2400 gehen auf bei anlage S seite 1 zeile 9 angeben ( wie ich es immer mache)
    und dann in dem feld betriebsausgaben ( übungsleiter) meine ausgaben diesbezüglich ( fahrtkosten plus verpflegungspauschale, käme dann über die 2400 euro) notieren

    Wie kommst du darauf, dass für dich die Übungsleiterpauschale gilt? Du sagst, du hast als Berater gearbeitet. Also in Anlage G eine EÜR erstellen und ans Finanzamt senden. Was genau für dich in Frage kommt (freiberuflich, sonstige selbständige Tätigkeit) ist von dir anhand der Angaben im Programm zu entscheiden. Bei freiberuflichen/gewerblichen Tätigkeiten ist immer über eine EÜR das Ergebnis zu ermitteln.


    Ein Hinweis am Schluss: du hast die Tätigkeit hoffentlich mit deinem Arbeitgeber abgesprochen. Urlaub dient der Erholung - und oft müssen Nebentätigkeiten explizit vom Arbeitgeber genehmigt werden.

  • danke dir


    ich arbeite mit dem Wiso steuerprogramm
    ja und mein Arbeitgeber weiss schon bescheid :)
    bei künstlern ist dass so üblich dass man nebenbei auch arbeitet


    aber eine kleine nachfrage hab ich
    bzgl der pauschale
    wenn ich als arbeitnehmer eine auswärtstätigkeit nachgehe und mehr als 24 h weg bin kann ich ja 24 euro als verpflegungspauschale angeben, die ich ja auch nicht belegen muss, ausser durch die bestätigung dort gearbeitet zu haben


    und meine frage war, wenn ich eben fern meines wohnorts für einige zeit selbständig arbeite ob mir auch diese 24 euro verpflegungpauschale zustehen


    oder ob ich alle kosten die ich dort hatte ( lebensmittel kauf essen gehen etc) via belege nachweisen muss


    gruß in den süden

    • Offizieller Beitrag

    Wiso steuerprogramm

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]
    Und das Ding heißt WISO steuer:Sparbuch 2016 bzw. in den Vorjahren WISO Steuer-Sparbuch 20xx. WISO ist nur ein Oberbegriff einer Produktgruppe bei Buhl.

    aber eine kleine nachfrage hab ich
    bzgl der pauschale
    wenn ich als arbeitnehmer eine auswärtstätigkeit nachgehe und mehr als 24 h weg bin kann ich ja 24 euro als verpflegungspauschale angeben, die ich ja auch nicht belegen muss, ausser durch die bestätigung dort gearbeitet zu haben


    und meine frage war, wenn ich eben fern meines wohnorts für einige zeit selbständig arbeite ob mir auch diese 24 euro verpflegungpauschale zustehen


    oder ob ich alle kosten die ich dort hatte ( lebensmittel kauf essen gehen etc) via belege nachweisen muss

    Es gelten insoweit nach dem EStG für alle Einkunftsarten dieselben Regeln. Abgesehen davon muss man natürlich bei beruflich/betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten auch noch andere Regeln beachten bzw. Kosten einer etwaigen doppelten Haushaltsführung im steuerlichen Sinne abgrenzen. Und noch viel mehr sollte man ausreichende Argumente an der Hand haben, warum diese Urlaubszeit nahezu ausschließlich beruflich/betrieblich veranlasst gewesen sein soll, auch wenn man in dieser Zeit Einnahmen erzielt hat. Ich könnte mir da durchaus Differenzierungen vorstellen, anlog derer bei Fortbildungen etc. (Programm, Zeitplan, touristische Gegend, Urlaubsregion, etc.)..

  • Und noch viel mehr sollte man ausreichende Argumente an der Hand haben, warum diese Urlaubszeit nahezu ausschließlich beruflich/betrieblich veranlasst gewesen sein soll, auch wenn man in dieser Zeit Einnahmen erzielt hat. Ich könnte mir da durchaus Differenzierungen vorstellen, anlog derer bei Fortbildungen etc. (Programm, Zeitplan, touristische Gegend, Urlaubsregion, etc.)..

    deshalb sprach ich ja auch von Glaubhaftmachung und davon, dass das Finanzamt hier weitere Belege anfordern kann (du hast dankenswerterweise noch näher erläutert, warum)