Unfall trotz Teilschuld absetzbar ?

  • Guten Tag liebe Community,


    ich (Auszubildender) sitze nun ohne jegliche Hilfe vor meiner ersten Einkommenssteuererklärung und bin mir nicht sicher, was ich alles absetzen kann.
    Nachdem ich mir im Internet Hilfe dazu gesucht habe und die meisten Punkte abgearbeitet habe, stieß ich auf den Punkt " Wegeunfall absetzbar".


    Da ich im vergangenen Jahr einen Verkehrsunfall auf dem unmittelbaren Weg zu meinem Ausbildungsbetrieb hatte (der Unfall ereignete sich sogar dem Parkplatz des Betriebes),
    frage ich mich nun "kann ich dies geltend machen?" ?(


    Kurze Schilderung des Unfalls:
    Die vor mir (Motorrad) fahrende Person (Auto) wollte ohne Lichtzeichen zu geben einparken, weshalb es zu einer Kollision kam. Um einen Teil meines Schadens vom Unfallgegner zurückzuerlangen lief die Abwicklung über einen Anwalt.
    Die gegnerische Partei schickte einen Gutachter raus. Dieser stellte fest : Wiederbeschaffungswert = 4.500€, Restwert: 1350€.
    Dies macht einen Schaden von 3.150€.
    Die Klamotten waren enstprechend auch beschädigt (568,90€ Schaden)
    Schmerzensgeld 150€ ( stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus und 2 Tage krankgeschrieben)


    Die Versicherung und mein Anwalt vereinbarten eine Teilschuld von 50%. Ich habe das Motorrad nicht reparieren lassen, da wirtschaftlicher Totalschaden und dieses stattdessen für 1000€ verkauft.


    Der Schaden, den ich durch die gegnerische Versicherung somit ersetzt bekommen habe sind von den 3718,9€ nur 50% sprich 1860€.
    Auf den Kosten der restlichen 1860€ bin ich somit "sitzengeblieben".


    Ist es nun möglich die übrigen Kosten in Höhe von rund 1860€ in meiner Steuererklärung als Werbungskosten oder Sonderkosten aufzulisten ?
    Wenn ja, wo genau müsste ich sie Eintragen ?
    Ich bitte um Rücksicht, da es wie bereits erwähnt meine erste Steuererklärung ist und ich bisher keine Hilfe dabei bekommen habe.


    Falls dies eine Rolle spielt, ich habe folgende Dokumente:
    Abrechnung der gegnerischen Versicherung
    Den Briefverkehr zwischen Anwalt und gegnerischer Versicherung
    Ärztlicher Attest aus dem Krankenhaus
    Bestätigung des Arbeitgebers, dass es sich um einen Wegeunfall gehandelt hat



    Ich bin für jede Antwort dankbar!


    Mit freundlichen Grüßen,
    Christian :rolleyes:

  • Aber ist es nun möglich einen enstandenen Werverlust ("Buchwert" - Restwert) als Afa anzugeben ? Habe dies nämlich mehrfach im Internet so gelesen.


    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Dann wirst Du da auch gelesen haben, dass ein sogenannter "merkantiler Minderwert" eben nicht absetzbar ist, sondern dieser Restwert nach steuerlichen Grundsätzen zu ermitteln ist. So wie wir es hier im Forum auch schon öfter geschildert haben. Sofern Du ein Steuerprogramm hast, wird es Dich bei solchen Fragen auch entsprechend anleiten.