Unterschiedliche Berechnung N-AUS

  • Hallo,


    ich habe meinen Bescheid bereits zurück, leider scheint die Berechnung eines ausländischen Einkommens (nach DBA) unterschiedlich zu sein,
    weil die Differenz zwischen Berechnung WISO Sparbuch und Est-Bescheid ist beträchtlich, ca 700EUR weniger...:-(


    Bei WISO Sparbuch:
    Es gibt keine Lohnsteuerkarte, daher fülle ich Anlage N nicht aus.


    Ich gebe mein ausländisches Einkommen in N-AUS an: 1.Japan (DBA) -> Angaben zu Tätigkeit und Arbeitslohn -> Angaben zum Arbeitslohn.
    -> von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen ist: XXXX EUR
    Weiterhin Werbungskosten ab, aber das lassen wir mal weg.


    Die WISO Berechnung ergibt dann:
    Einkünfte aus nichselbst. Arbeit: 0
    Gesamtbetrag der Einkünfte: 0
    -- und weiter unten --
    Berechnung der EStSteuer:
    Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i.H.v xxxx EUR
    §32 EStG Progressionsvorbehalt mit 19% Spliting-Tarif


    Das Finanzamt schreibt aber schon am Anfang des Bescheids:
    Einkünfte aus nichselbst. Arbeit: xxxx EUR
    Gesamtbetrag der Einkünfte: xxxx EUR



    Warum zieht das FA die Sachen anders ab und warum ergeben sich im WISO Sparbuch daher solche Differenzen?
    Mache ich was falsch oder WISO oder das FA? :D

    • Offizieller Beitrag

    Warum zieht das FA die Sachen anders ab und warum ergeben sich im WISO Sparbuch daher solche Differenzen?

    Elektronische Datenübermittlung mit von dir vergessenen inländischen Einnahmen, Fehler des Bearbeiters, Fehler Deinerseits? Woher soll das hier jemand wissen?

    Mache ich was falsch oder WISO oder das FA?

    Schon mal das FA freundlich gefragt, wo die inländischen Einnahmen herkommen?

  • Danke für Deine Antwort und sorry für falsches Forum...ich bin neu hier.
    :rolleyes:


    > Schon mal das FA freundlich gefragt, wo die inländischen Einnahmen herkommen?


    Noch nicht, das FA sagt im Bescheid:
    "Die Ehefrau hat einen inländischen Wohnsitz, arbeitet im Inland für einen ausländischen AG. Der Arbeitslohn ist im Inland steuerpflichtig."


    Klingt plausible, Ehefrau arbeitet im HomeOffice in D fürs Ausland...


    Daher auch meine Frage: warum bezieht sich das WISO Sparbuch auf §32 EStG Progressionsvorbehalt
    und das Finanzamt nicht?
    Oder: wie kann ich das im Sparbuch (wie ich befürchte vom FA richtig festgestellte) so eingeben, dass die Sparbuch Berechnung passt?

    • Offizieller Beitrag

    Und die Einkünfte aus Japan? Sind das jetzt Deine oder die der Ehefrau? Ggf. unterliegen diese eben dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Also wer hat was wo verdient und wie hast du es angegeben?


    Du musst alles eintragen wie es ist und das Programm schlägt dir dann eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten vor. Eben das, was für Euch nach Deinen Eingaben günstiger wäre.

  • Die Einkünfte der Ehefrau sind 100% aus Japan, nur N-AUS ausgefüllt, kein N. Einkünfte: 6.000EUR
    Die Einkünfte des Ehemanns sind 100% in D, nur Anlage N ausgefüllt, 60.000 EUR. Da gibt es keine Fragezeichen.


    Zusammenveranlagung wurde (deutlich) bejaht vom Programm, da tausende EUR günstiger.
    Trotzdem habe ich in der Berechnung eine Differenz von 700EUR weil das Programm nach §32 ESTG berechnet und
    inländisches Einkommen mit 0 ansetzt (scheinbar nichts von N-AUS nach N überträgt)


    Das Finanzamt aber den Lohn & Werbungskosten der Ehefrau direkt bei inländischem Einkommen platziert!
    Was ja auch stimmt irgendwie.
    Daher vermute ich ist das N-AUS im Sparbuch inkorrekt oder ich vertue mich einfach bei der Eingabe, die ich eigentlich
    denke schon zu verstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm rechnet doch nur das, was Du eingibst. Und zwar eben genau so. Trägst Du es falsch ein, wird es auch falsch zugeordnet und ggf. funktioniert dann auch die Wahl der Veranlagungsart eben nicht ganz richtig. Von alleine setzt das Programm rein gar nichts an.


    Du musst Zeile für Zeile des Steuerbescheides mit Deiner Steuerberechnung abgleichen oder dazu die Programmfunktion nutzen.

  • Die Einkünfte der Ehefrau sind 100% aus Japan, nur N-AUS ausgefüllt, kein N.

    Da dürfte der Fehler liegen - du musst Anlage N ausfüllen (wird abgefragt unter "Weitere Einnahmen und Besonderheiten" - "steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ (Anlage N-AUS).