Doppelte Haushaltsführung - Welcher Starttermin?

  • Hallo,
    bin gerade dabei meine Steuererklaerung für 2001 zu machen und auf folgendes Problem gestossen.
    Seit 1.1.99 war ich in Ausbildung/Studium und habe eine Zweitwohnung am Studiumsort bezogen. Für 1999 wurde das steuerlich voll anerkannt.
    Zum 1.1.2000 habe ich meine Zweitwohnung in einen anderen Ort verlegt (Studiumsort blieb aber gleich!), da ich dort eine guenstiger wohnung gefunden hatte. Die Steuererklärung für 2000 habe ich mit einem Programm erstellt, das mich danach fragte, wann der Haushalt eingerichtet wurde. Gut, mir war zu diesem Zeitpunkt nicht klar, dass damit der Beginn der doppelten Haushaltführung gemeint war. Daher habe ich 1.1.2000 angegeben.
    Das Finanzamt hatte aber wiederum nichts zu bemängeln und für 2000 die doppelte Haushaltführung anerkannt.


    Nun zu meiner Frage: Welches Datum muss ich denn bei meiner STeuererklärung 2001 angeben?

  • Der Kostenabzug für Doppelte Haushaltsführung ist auf zwei Jahre begrenzt. Sie haben 1999 und 2000 diesen in Anspruch genommen und demnach voll ausgeschöpft.
    Da das Finanzamt Ihr Datum 01.01.2000 nicht beanstandet hat, bleiben Sie doch bei diesem Datum.
    Falls das Finanzamt Ihre Kosten ablehnen sollte, legen Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch ein.
    Beim Bundesverfassungsgericht sind zur Zeit 3 Verfassungsbeschwerden anhängig.