Hallo!
haben unsere Abfallgebühren bekommen. Seit November 2015 nebenberuflich selbständig und ein kleiner Teil des Rest- bzw hauptsächlich des Biomülles ist "betrieblich" zu sehen (handeln mit Tierfutter und teil unserer Tiere laufen auf die Firma..)
Kann ich die Anteiligen Kosten ohne weiteres in mein Büro verbuchen? Eigentlich ja?
von drei Leerungen in 2015 fällt eine in den Zeitraum ab der Firmengründung. Diese kann ich ja anteilig mit den Grundgebüren ja verbuchen, und die vorrauszahlungen für 2016 ebenfalls ?
Gibt es da etwas zu beachten? (Einen privaten anteil z.b. oder so..)
Ist jetzt nicht zwingend Notwendig, wäre aber nicht schlecht wenn wir das mit verbuchen.. ist schliesslich ja "Teil" der Betriebsausgaben sozusagen.. und eine Extra Tonne für den Betrieb wollten wir nicht beordern, weil dann wären ja die kompletten Gebühren sozusagen "doppelt" fällig (privat, betrieblich..)
und sooo viel ist es dann auch wieder nicht.! Biomüll zu 90 % betrieblich, weil unsere Kompostanlage auch nur bedingt fassung frei hat..
Buchen im Kontenbereich SKR03
Vielen Dank für tipps. (wenn auch eine Blöde frage womöglich..)