Überführung eines Wirtschaftsgutes ins Privatvermögen

  • Ich habe seit 1998 als Freiberufler gearbeitet. Seit 2000 mache ich meine Steuererklärungen selbst, bin mir aber in einer Sache nicht ganz sicher.
    Mein Auto gehört momentan noch zum Betriebsvermögen, ist aber voll abgeschrieben. Da ich die Freiberuflerei mittlerweile nur noch als Nebentätigkeit betreibe bin ich am überlegen ob ich das ganze nicht auflösen sollten. Ich würde das Auto daher für das nächste Steuerjahr gerne in mein Privatvermögen zurücknehmen.
    Wie gehe ich hierfür vor? Wird bei einem Abgang aus dem Betriebsvermögen der Zeitwert des Autos verwendet und dann als Betriebseinnahme gebucht, oder gilt beim Übergang ins Privatvermögen eine andere Regelung?


    Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

  • Der Pkw ist mit dem Gebrauchtwagenpreis als Wiederbeschaffungswert anzusetzen zum Zeitpunkt der Entnahme.
    Dieser Wert ist als "Erlöse aus Anlagenverkäufen 16% USt" (bei Buchgewinn) zu buchen.

  • Hallo Herr Hölzer,


    vielen Dank für Ihre Info. Hatte schon fast befürchtet, daß die Vorgehensweise so ist.


    Viele Grüße


    Gitta Bartosik