Berufliche Tätigkeit in 2 Bundesländern mit 2 Steuernummern

  • Hallo zusammen,


    seit 7/15 bin ich Freiberufler. Nun habe ich eine 2. Steuernummer erhalten.
    Die 1. Steuernummer gilt für das Finanzamt am Wohnsitz in Bayern. Die 2. Steuernummer für a) Gesonderte Feststellung der Einkünfte b) Umsatzsteuer und c) Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG. am Ort meiner Tätigkeit in BaWü.


    Welche Steuernummer trage ich nun im Steuersparprogramm ein?
    Was bekommt das Finanzamt in BaWü? Kann ich das auch über die Software erledigen? Oder geht das automatisch über das Finanzamt in Bayern?


    Vielen Dank vorab für eine Hilfe.


    Viele Grüße, luckyjoe

  • Hallo luckyjoe,


    ist doch eigentlich klar:
    die "private" Steuernummer gehört zu deiner Einkommensteuererklärung, die du in Bayern am Wohnsitzfinanzamt abgibst. Diese private Steuererklärung beinhaltet dann in der Anlage S das Ergebnis der an das Sitzfinanzamt in Baden-Württemberg gesandte Umsatzsteuererklärung (mit Steuernummer für selbständige Tätigkeit) und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR), ebenfalls mit Steuernummer für selbständige Tätigkeit.


    Auch die unter Umständen notwendigen Umsatzsteuervoranmeldungen gehen nach Baden-Württemberg mit der Steuernummer für deine selbständige Tätigkeit.


    In WISO steuer:sparbuch 2016 trägst du in der Einkommensteuererklärung unter selbständige Tätigkeit - Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit das Ergebnis der auf anderem Wege erstellten EÜR ein (also nur den Gewinn/Verlust) und verweist auf die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung (mit der anderen Steuernummer).
    In der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung trägst du mit der Steuernummer von BW ebenfalls das Ergebnis der EÜR ein, diese erstellst du im Modul Einnahmenüberschussrechnung, ebenfalls mit der Steuernummer von BW (das Ergebnis kannst du dann soweit mir bekannt ist übertragen in die gesonderte Feststellung).
    Aus der EÜR im Modul Einnahmenüberschussrechnung erstellst du dann auch die Umsatzsteuererklärung sowie die notwendigen Voranmeldungen. Dabei wird - wenn du es aus dem Modul Einnahmenüberschussrechnung heraus erstellst, auch die Steuernummer etc. automatisch übernommen.


    Einfach einmal ausprobieren und eventuell dann noch ergänzend die steuerliche Hilfe vom Steuersparbuch lesen.

  • Vielen Dank! Das hat mir schon einmal geholfen.


    Nun habe ich in der Einkommenssteuererklärung bereits schon die vollständige EÜR eingetragen.


    Gibt es eine Möglichkeit, diese Daten in der Erklärung zur gesonderten Feststellung, bzw. in das Modul EÜR zu übertragen?

  • Mittlerweile bin ich weitergekommen und habe nun die EÜR für das Finanzamt in BaWü erstellt.


    Nun wird es kompliziert:
    Von 01.01.2015 bis 30.06.2015 habe ich neben meinem damaligen Angestelltenverhältnis freiberuflich in Bayern gearbeitet.
    Seit dem 01.07.2015 bin ich nicht mehr angestellt und habe meine Freiberuflichkeit ausgebaut, allerdings mit einem Geschäftssitz in BaWü.


    Die von mir erstellte EÜR für das Finanzamt in BaWü gilt natürlich nur vom 01.07.2015 bis 31.12.2015.
    Wo gebe ich nun die übrigen Einnahmen aus der Freiberuflichkeit in Bayern vom 01.01.-30.06. ein?


    Viele Grüße, luckyjoe

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es sich dabei um dieselbe Tätigkeit handelt (Sitzverlegung), dann dürfte jetzt insgesamt dein Wohnsitz-FA zuständig werden, da jetzt ja insgesamt alles in dessen Zuständigkeitsbereich angesiedelt ist. Insoweit einfach mal Betriebstätten-FA vorstellig werden, damit die alles Weitere veranlassen können.

  • Wenn es sich dabei um dieselbe Tätigkeit handelt (Sitzverlegung), dann dürfte jetzt insgesamt dein Wohnsitz-FA zuständig werden, da jetzt ja insgesamt alles in dessen Zuständigkeitsbereich angesiedelt ist.

    Es dürfte genau umgekehrt sein - die Sitzverlegung war ja weg vom Wohnsitz in Bayern nach Baden-Württemberg. Damit dürfte für die EÜR Baden-Württemberg zuständig sein. Aber der Rat, mit dem FA zu reden, ist immer gut. Ein kurzes Telefonat klärt meistens alle Unklarheiten in solchen Fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Es dürfte genau umgekehrt sein - die Sitzverlegung war ja weg vom Wohnsitz in Bayern nach Baden-Württemberg. Damit dürfte für die EÜR Baden-Württemberg zuständig sein.

    Ja, hast Recht. Ich bin irgendwie durcheinandergekommen, weil auf einmal freiberufliche Einkünfte aus Bayern auftauchen, von denen im Startpost noch keine Rede war. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass bei Firmensitzverlegung von Bayern nach BaWü sogar ganzjährig BaWü für die EÜR zuständig sein könnte.


    seit 7/15 bin ich Freiberufler. Nun habe ich eine 2. Steuernummer erhalten.
    Die 1. Steuernummer gilt für das Finanzamt am Wohnsitz in Bayern. Die 2. Steuernummer für a) Gesonderte Feststellung der Einkünfte b) Umsatzsteuer und c) Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG. am Ort meiner Tätigkeit in BaWü.


    Nun wird es kompliziert:
    Von 01.01.2015 bis 30.06.2015 habe ich neben meinem damaligen Angestelltenverhältnis freiberuflich in Bayern gearbeitet.
    Seit dem 01.07.2015 bin ich nicht mehr angestellt und habe meine Freiberuflichkeit ausgebaut, allerdings mit einem Geschäftssitz in BaWü.


    Die von mir erstellte EÜR für das Finanzamt in BaWü gilt natürlich nur vom 01.07.2015 bis 31.12.2015.
    Wo gebe ich nun die übrigen Einnahmen aus der Freiberuflichkeit in Bayern vom 01.01.-30.06. ein?

    Aber der Rat, mit dem FA zu reden, ist immer gut.

    Jetzt sogar noch eher und intensiver. Vielleicht sogar einfach mal persönlich vorsprechen, um Missverständnisse aufgrund Unterschlagung entscheidender Infos zu vermeiden.

  • weil auf einmal freiberufliche Einkünfte aus Bayern auftauchen, von denen im Startpost noch keine Rede war. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass bei Firmensitzverlegung von Bayern nach BaWü sogar ganzjährig BaWü für die EÜR zuständig sein könnte.

    Ich glaube, der TE war sich nicht bewusst, dass das Auswirkungen haben kann. Er ist sicher kein steuerlicher Fachmann ....


    luckyjoe: es wäre nett, wenn du das Ergebnis des Gesprächs mit dem FA (gleichgültig ob Telefonat oder Besuch) hier einstellen könntest. Dann profitieren weitere Anwender.

  • 2014 habe ich aufgrund meiner Freiberuflichkeit in Bayern bereits eine EÜR an das Finanzamt in Bayern geschickt.
    2015 teilt sich die Zuständigkeit der Finanzämter anscheinend halbjährig auf. 1. Halbjahr Bayern, 2. Halbjahr BaWü.
    Wenn es so wäre, wüsste ich dennoch nicht, wo und wie ich das im Wiso-Steuerprogramm eintrage. Die EÜR für das 2. Halbjahr steht (für den Sitz in BaWü). Jetzt fehlen nur noch die Einkünfte aus dem 1. Halbjahr (Bayern). Und bezüglich dieser Einkünfte weiß ich nicht, wo die reingehören.


    Ich rufe dort auf jeden Fall morgen an und stelle das Ergebnis online.

    • Offizieller Beitrag

    2015 teilt sich die Zuständigkeit der Finanzämter anscheinend halbjährig auf. 1. Halbjahr Bayern, 2. Halbjahr BaWü.
    Wenn es so wäre, wüsste ich dennoch nicht, wo und wie ich das im Wiso-Steuerprogramm eintrage. Die EÜR für das 2. Halbjahr steht (für den Sitz in BaWü). Jetzt fehlen nur noch die Einkünfte aus dem 1. Halbjahr (Bayern). Und bezüglich dieser Einkünfte weiß ich nicht, wo die reingehören.

    Ich könnte mir sogar vorstellen, dass bei Firmensitzverlegung von Bayern nach BaWü sogar ganzjährig BaWü für die EÜR zuständig sein könnte.

    01.01.-31.12.2015 = eine EÜR


    Ich rufe dort auf jeden Fall morgen an und stelle das Ergebnis online.

    Das würde uns sehr freuen.

  • Nach dem Telefonat mit dem Finanzamt nun folgendes Ergebnis:


    Ich muss 2 EÜR erstellen, für den Zeitraum Januar bis Juni 1 EÜR für Bayern, für den Zeitraum Juli bis Dezember 1 EÜR für BaWü.


    Meine Frage wäre nun, wie ich das im Steuersparbuch eintrage, bzw. wie sich das trennen lässt.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ganz normal für den betreffenden Zeitraum mit dem EÜR-Modul eine EÜR erstellen und das Ergebnis in das ESt-Modul übernehmen. Für den Betrieb am Wohnsitz ganz normal unter laufende Einkünfte Gewerbebetrieb und für den Betrieb mit gesonderter Gewinnfeststellung unter Mitteilungseinkünfte/Beteiligungen mit Steuernummer des Betriebstätten-FA. Schau Dir die Anlage G und die Programmmaske insoweit doch einfach noch einmal etwas genauer an.

  • Ergänzung:


    die EÜR würde ich für das ganze Jahr erstellen und dann über Elsteronline oder Elsterformular die beiden gewünschten Teil-EÜR abgeben. Damit hast du im nächsten Jahr noch den Jahresvergleich. Sonst müsstest du eine neue Datei mit der neuen Steuernummer erstellen und dort das halbe Jahr Baden-Württemberg eintragen.

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem Telefonat mit dem Finanzamt nun folgendes Ergebnis:


    Ich muss 2 EÜR erstellen, für den Zeitraum Januar bis Juni 1 EÜR für Bayern, für den Zeitraum Juli bis Dezember 1 EÜR für BaWü.

    Mit welchem der FAs hast Du gesprochen und was hast Du denen genau als Sachverhalt geschildert? Wirklich nur eine Firmensitzverlegung? Dann würde ich auch bei dem anderen FA mal nachhören, rein aus Neugierde.


    Sonst müsstest du eine neue Datei mit der neuen Steuernummer erstellen und dort das halbe Jahr Baden-Württemberg eintragen.

    So möchte es aber anscheinend eines der FAs haben. Was mich allerdings wundert, da bei einer Firmensitzverlegung eigentlich alles so zum neu zuständigen Betriebstätten-FA geht. Oder der TE hat uns den Sachverhalt falsch erklärt und es sind voneinander vollkommen unabhängige Unternehmen, was ich aber so nicht ganz glauben kann. Nach dem uns Geschilderten müsste BaWü ganzjährig für die EÜR zuständig sein.

  • Wohnsitz ist seit mehreren Jahren Bayern.
    Bis Ende September 2015 war ich in einem Angestelltenverhältnis.
    Bis Ende Juni 2015 war ich außerdem ein paar Stunden freiberuflich in einer Praxis in Bayern berufstätig.
    Im Juli 2015 habe ich eine Praxis übernommen, die in BaWü liegt.
    Gesprochen habe ich mit dem FA in BaWü. Die möchten eine EÜR über den Praxisumsatz. Die Tätigkeit in Bayern interessiert die nicht.
    Ich habe jetzt eine EÜR für die eigene Praxis erstellt. Diese habe ich in die Einkommensteuererklärung übernommen inklusive Angabe der Einnahmen und Ausgaben aus der Freiberuflichkeit in Bayern. Die Einkommensteuererklärung geht dann komplett nach Bayern.


    Eine Frage bleibt moch wegen der Umsatzsteuererklärung, die ebenfalls verlangt wird. Da ich Angehöriger eines Heilberufes bin, muss ich auch für die von mir geleisteten Tätigkeiten keine Umsatzsteuer zahlen, dennoch aber eine Erklärung abgeben. Im Modul EÜR unter Umsatzsteuererklärung habe ich nun unter der Anlage UR "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" meinen Umsatz eingetragen. Muss ich irgendwo noch etwas eintragen?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Im Modul EÜR unter Umsatzsteuererklärung habe ich nun unter der Anlage UR "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" meinen Umsatz eingetragen. Muss ich irgendwo noch etwas eintragen?

    Du musst da in jedem Fall alle im Veranlagungszeitraum erzielten Betriebseinnahmen eintragen, da es sich insoweit um eine Jahreserklärung handelt. Von daher muss sich das für die USt zuständige FA zwangsläufig mit den Umsätzen des ganzen Jahres beschäftigen, ob sie wollen oder nicht. Eben alleine zur Überprüfung der Umsatzsteuererklärung 2015 benötigen sie alle Zahlen zumindest informationshalber.