Kostgeld als Unterhalt an bedürftige Personen absetzen?

  • Kann ich in meiner Steuererklärung für 2015 das an meine Eltern gezahlte Kostgeld geltend machen wenn ich 2015 bei meinen Eltern gewohnt habe?


    Mein Vater hatte 911 Euro, meine Mutter nur 212 Euro Rente im Monat bekommen. Ich habe meinen Eltern im Jahr 2015 insgesamt nachweisbare 3600 Euro gezahlt.


    Meine Eltern waren auf das Geld angewiesen.

  • Hallo Claudio,


    ich stimme miwe4 zu - du hast dich an den Kosten der Haushaltsführung beteiligt, weil du ja auch Essen, Unterkunft etc. dort hast. Das hat nichts mit Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen zu tun. Hierunter könnten Zahlungen für Verpflichtungen der Eltern fallen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung), aber nicht Miete, Strom, etc. Also im Endeffekt Dinge, für die du keine Gegenleistung erhältst.


    Gruß nesciens