Vorsteuerabzug vorweggenommene Fortbildungkosten bei gescheiterter Betriebsgründung

  • Hallo,


    angenommen man hat in einem Studienfach seinen Master das mit der Branche A verknüpft ist. Momentan ist man aber selbständig in der Branche B tätig, die nichts mit A zu tun hat. Jetzt möchte man in Branche A eine Weiterbildung machen und hat die konkrete Absicht sich in diesem Bereich selbständig zu machen. Meines wissens kann man nicht nur die Kosten der Fortbildung, sondern auch die Vorsteuer geltend machen. Was passiert wenn die konkrete Absicht in der Gründungsphase scheintert? Ich habe gesehen, dass bei konkreter Absicht und entsprechender Darlegung, warum das Vorhaben gescheitert ist, die vorweggenommenen Fortbildungskosten trotzdem anerkannt werden. Aber was ist mit der Vorsteuer? Ist diese zurückzuzahlen? Oder hängt diese unmittelbar mit der Anerkennung der Fortbildungskosten zusammen? Mir geht es also um die Frage, ob die Vorsteuer zuückzuerstatten ist und man damit auf dem Betrag sitzen bleiben würde.


    Merci für die Hilfe. Konnte dazu nichts finden.


    MFG taxmaster

    • Offizieller Beitrag

    angenommen ....

    Eine Steuerberatung bzw. Tipps zur steuerlichen Gestaltung von Sachverhalten darf das Forum nicht geben.


    Ansonsten sollte der Hinweis reichen, dass Einkommensteuer und Umsatzsteuer voneinander vollkommen unterschiedlich steuerlich zu würdigen sind.