Geldwerter Vorteil - Dienstwohnung - wo eintragen Sparbuch 2016

  • Hallo in die Runde,


    ich lebe in einer Dienstwohnung (die in meinem Arbeitsvertrag als "must Have" eingetragen ist). Ich MUSS also in dieser leben, um meiner Arbeit nachgehen zu können.


    Nun hat mich mein Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass ich einen gewissen Betrag zu wenig Miete bezahle und diesen als "geldwerten Vorteil" versteuern muss.


    Kann mir vielleicht jemand sagen wo ich dies im "Steuersparbuch 2016" eintragen kann/ muss!? Leider passt keine erklärung der entsprechenden eingabefelder zu keiner Beschreibung...
    Aber vielleicht suche ich ja auch nach einem falschen "Wert".


    Danke euch

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ist erst einmal der AG verpflichtet, den geldwerten Vorteil bei der Versteuerung des monatlichen Bruttoarbeitslohns zu berücksichtigen. Du kannst entsprechende Beträge in der Variable zu Korrekturen zum Arbeitslohn ganz unten in der Eingabemaske des Sparbuchs angeben.

  • Esrt einmal danke für die schnelle Antwort.


    Mein ARbeitgeber wurde durch die "Steuerprüfung" darauf aufmerksam gemacht und hatte diesen Teil nicht explizit vorab aufgeführt.


    Daher jetzt der "Nachtrag" in Form eines schriftlichen Hinweises.


    Es scheint mehr oder weniger egal zu sein ob ich den Betrag unter "Bisher nicht versteuerte Beträge, die steuerpflichtig sind", oder unter "sonstige Korekturen" angebe. Oder sehe ich das falsch?


    Zudem habe ich meine Steuererkläung schon abgegeben und muss diesen Teil jetzt nachtragen...

    • Offizieller Beitrag

    Es scheint mehr oder weniger egal zu sein ob ich den Betrag unter "Bisher nicht versteuerte Beträge, die steuerpflichtig sind", oder unter "sonstige Korekturen" angebe. Oder sehe ich das falsch?

    Im Prinzip in der Tat egal, weil, wenn überhaupt durch erneuten ELSTER-Versand zu erledigen (s.u.), Du eh ein gesondertes Begleitschreiben beifügen musst. Ich würde zu Ersterem tendieren.

    Zudem habe ich meine Steuererklärung schon abgegeben und muss diesen Teil jetzt nachtragen...

    Dann vorher beim Bearbeiter anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen sowie ggf. eine Korrektur ankündigen. Ansonsten bleibt nur ein formloses Schreiben zwecks Nacherklärung (Selbstanzeige), in dem Du die Zahlen und Grunde erläuterst und nachweist.

  • Nacherklärung

    Da wird wohl auch der Arbeitgeber gefragt sein. Weil ja er u.a. die Dauer der Wohnungsüberlassung und Höhe des Geldwerten Vorteils, sowie den daraus resultierenden Steuer u. Sozialversicherungsabzug berechnen, und evtl. auch abführen wird. (Im Innenverhältnis natürlich vom Arbeitnehmer erstattet verlangen)