[Vermietung] WEG Gebühren Nachzahlung/Guthaben - Zufluss- oder Abflussprinzip?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte meine Einkommenssteuer endlich finalisieren und brauche bei einem Punkt betreffend der Vermietung meiner Eigentumswohnung fachkundige Hilfe.
    Als Kosten kann ich bei WISO die zu entrichtenden WEG Gebühren (Abschlagszahlungen für Heizung, Wasser etc.) angeben, nur wie gebe ich die richtig an, wenn es zu einer Differenz kommt?


    Beispiel:
    WEG Vorauszahlung pro Monat: 100 EUR = 1.200 EUR im Jahr
    WEG Abrechnung für 2015: Gesamtkosten = 1.000 EUR
    --> Guthaben = 200 EUR


    Was gebe ich beim Punkt WEG Gebühren an?


    1) die tatsächlich 2015 angefallenen 1.000 EUR und tue so, als ob die 200 EUR Rückerstattung bereits 2015 erstattet wurden oder
    2) ich gebe die 1.200 EUR an und verbuche dann bei der Einkommenssteuer 2016 eine Rückerstattung von 200 EUR.

  • Hallo tobias2k,


    Grundsätzlich sind in der Einnahmenüberschussrechnung (denn das machst du ja indirekt bei der Auflistung der Einnahmen und Kosten) immer die in dem jeweiligen Jahr erhaltenen und getätigten tatsächlichen Zahlungen anzugeben. D.h. eine Erstattung für 2015 im Jahr 2016 gehört in die Erklärung 2016 und nicht in die des Jahres 2015. 2015 musst du den Restbetrag aus 2014 verrechnen.


    nesciens