Kranken- und Pflegeversicherungsabtretung von Azubi an Eltern - Eingabe beim Azubi

  • Einen schönen guten Abend :D


    nachdem mein Sohn im August 2015 eine Ausbildung begonnen hat und seine kompletten Abgaben von knapp 100 € durch das Finanzamt wieder erstattet bekommen
    wird, habe ich seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die gemeinsame Steuererklärung meiner Frau und mir übernommen (Anlage Kind,Zeilen 31-33)
    Da man diese Abgaben ja aber nur 1 mal angeben darf, stellt sich mir die Frage, wo ich in der Steuererklärung meines Kindes ( Erklärung noch nicht abgeschickt ) diese
    Übertragung angeben muss. Ich kann ja nicht einfach die eingetragenen Beiträge seiner Lohnsteuerbescheinigung weglassen und muss doch dafür sorgen, das sie nicht berücksichtigt werden. Kann mir jemand erklären, wo ich das eintragen muss, oder gibt es eine Art Abtretungserklärung meines Kindes, die ich mit an die betroffenen Finanzämter schicken muss ? ?(


    Danke für die Hilfe im Voraus


    schmollkornbrot1

  • Hallo miwe4
    genau diesen Beitrag hatte ich auch gelesen, aber es wurde ja nicht auf die Zusatzfrage, wo der Azubi das eintragen muss, geantwortet, denn die Diskussion verlief sich in der Beurteilung, ob man die Zahlung der Beiträge durch Belege nachweisen muss und ähnliches.
    Bei mir ist Kindergeldanspruch aktuell, er wird die 100 € Abgaben mit und ohne Versicherungsbeiträge erstattet bekommen,
    er wird keine Nachzahlung oder andere Nachteile erfahren, wenn die Beiträge in unserer Steuererklärung angemeldet werden
    und 1 Frage bleibt unbeantwortet....


    ....in welchem Feld der Steuererklärung meines Sohnes muss ich, bzw. er, eine Erklärung abgeben, damit das Finanzamt meines Kindes die Versicherungsbeiträge nicht berücksichtigt und mein Finanzamt später nicht sagt, sie können die Versicherungsleistungen bei mir nicht anerkennen, weil sie Teil der Steuererklärung meines Kindes gewesen wären ???????


    Anlage x, Zeile y oder Antrag xyz würde mir helfen, denn auch nach dem erneuten Durchlesen Deines verlinkten Beitrags weiß ich noch immer nicht, was richtig ist ?


    Trotzdem erstmal Danke

    • Offizieller Beitrag

    nachdem mein Sohn im August 2015 eine Ausbildung begonnen hat und seine kompletten Abgaben von knapp 100 € durch das Finanzamt wieder erstattet bekommen

    Damit ist das Ding nach Meinung der Finanzverwaltung für Dich durch und Du musst in Deiner Einkommensteuererklärung den oben beschriebenen Rechtsweg gehen.