Unterstützung von bedürftigen Personen

  • Hallo zusammen,


    ich bin noch immer an Steuer 2015. Und es kommen schon wieder ein paar Fragen auf:


    kurz zum Sachverhalt: Ich habe jemanden für ein paar Monate finanziell unterstützt. Diese Person war kurzzeitig arbeitslos, hatte aber keine Hilfe beantragt/ konnte auch nicht wegen Studium. Ich hatte 400 Euro pro Monat gezahlt. Die Person hatte das Geld für die Basis-Krankenversicherung und andere Versicherungen sowie Teile der laufenden Kosten verwendet. Die genaue Höhe für die einzelnen Versicherungen müsste ich erfragen. Also habe ich einen gesamten Betrag gezahlt und die Person hat dann entschieden wofür das Geld ausgegeben wird und alles unter eigenem Namen bezahlt.


    Ich habe im Sparbuch die Unterhaltsleistungen bei "Unterstützung Bedürftiger" entdeckt. Hier soll jedoch keine Basis-Krankenversicherung eingetragen werden. Müsste ich die Höhe der KV-Abgaben erfragen und dann herausrechnen?
    Sind die Ausgaben,die die Person für die KV gemacht hat, dann gar nicht zu berücksichtigen oder wo würde ich die eintragen?


    Wie muss die Person das in ihrer Steuererklaerung deklarieren? Muss das überhaupt von dieser Person angezeigt werden?


    Vielen dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jemanden für ein paar Monate finanziell unterstützt.

    Und Jemand ist eine unterhaltsberechtigte Person i.S. § 33a Absatz 1 EStG?


    Das Programm erklärt doch alles ganz genau. Und Deine "Unterhaltszahlungen" sind dem FA der begünstigten Person prinzipiell egal, interessieren wird sich dafür eher die Sozialbehörde.

  • Hallo miwe,


    danke, ja es handelt sich um eine Partnerschaft im gleichen Haushalt.


    So eindeutig hatte ich es leider nicht gefunden; deshalb die Nachfrage.
    Eventuell passt ein Naturalunterhalt besser zur vorgelegenen Konstellation. Das prüfe ich nochmal.

    • Offizieller Beitrag

    Eventuell passt ein Naturalunterhalt besser zur vorgelegenen Konstellation. Das prüfe ich nochmal.

    Würde ich so sehen. Gibt das Programm und die erweiterte Forumssuche ja genügend Infos zu. Und natürlich ggf. an Nachweise zwecks Glaubhaftmachung der Unterhaltsverpflichtung (Versagen von staatlichen Leistungen) denken.

  • Hallo zusammen,


    mittlerweile kam - zumindest mein - Bescheid zurück.
    In dem wurden die Unterhaltsleistungen "nicht berücksichtigt", da ich "gegenüber der Person nicht gesetzlich unterhaltsverpflichtet bin". Es gab noch eine Erläuterung, dass im Ausland lebende Personen nach inländischem Recht behandelt werden. Mehr stand da leider nicht zur Erklärung.


    Aus der Formulierung werde ich nicht ganz schlau; heißt das, dass sie unsere eheähnliche Partnerschaft nicht anerkennen, oder dass sie meinen meine Partnerin hätte andere Leistungen in Anspruch nehmen sollen (die ihr versagt wurden)?


    Leider steht auf dem Bescheid kein Hinweis auf den Bearbeiter. Kann man Erläuterungen zu den Gründen direkt vom Amt erhalten oder geht das in diesem Fall nur über einen Einspruch?


    Beste Grüsse
    Rolli

    • Offizieller Beitrag

    ... oder dass sie meinen meine Partnerin hätte andere Leistungen in Anspruch nehmen sollen (die ihr versagt wurden)?

    Genau das musst Du selbstverständlich glaubhaft machen, da ansonsten keine Zwangsläufigkeit i.S.d. gesetzlichen Vorschrift gegeben ist. Was wir hier im Forum auch immer so erläutern und auch in der Software nachzulesen ist.

    ... oder geht das in diesem Fall nur über einen Einspruch?

    Ja.