Hallo Zusammen,
Folgende Frage stellt sich mir als Newbie.
Meine Frau befindet sich in der ev Religion, ich bin konfessionslos.
Bei der Zusammenveranlagung die gegenüber der Einzelveranlagung bei uns am Ende der Steuererklärung vorgeschlagen wird kommen wir besser weg.
Ist hier die Nachzahlung des besonderen Kirchengeld gleich mit einbezogen?
Konnte hier keinen Posten finden.
Denn was bringt mir es wenn die Zusammenveranlagung mir (als Beispiel) 100€ mehr einbringt und ich dann aufgrund meiner konfessionslosigkeit mehrere 100€ nachzahlen muss?
Oder sagt mir WISO die tatsächlichen Kosten inkl der Nachzahlung das es hier besser ist als Einzelveranlagung?
Bin da etwas überfragt und froh um Eure Hilfe
Danke im Voraus und Gruß
Michael