Exportdatei fürs Finanzamt

  • Guten Morgen ,
    folgende Frage habe ich an euch.
    Ich habe im Juni eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für das erste Quartal 2016.Gründe dafür sind mir bekannt und hier auch nicht relevant.
    Wenn ich nun eine Exportdatei fürs Finanzamt erstelle (wiso Sparbuch 2016 ) werden die Buchungen bis zum Erstelltag festgeschrieben.


    Da ich aber nur Quartalweise meine Umsatzsteuervoranmeldung machen muß,habe ich noch keine Eintragungen/Buchungen fürs 2 te Quartal.
    Das ich keine Buchungen mehr ändern kann ist mir Klar,aber kann ich denn Neue Daten dazuschreiben (Buchhaltung ab 1.4.2016).


    Peter

  • für das erste Quartal 2016.

    moin,


    sobald Du die USt.-Va. Q 1 erstellst, werden die Buchungen dafür schon "festgeschrieben"


    Festschreiben heißt nicht mehr als: In diesem Zeitraum sind Änderungen nur noch per Storno u. neu Buchen möglich. Aber weiter buchen kannst danach Du wie gewohnt.
    Angenommen Du möchtest heute exportieren, werden die Daten wie Du richtig erkannt hast, zum heutigen Datum fest geschrieben.
    Darum würde ich erst an dem Tag "exportieren" wenn die Außenprüfer vor Ort sind.
    1.Q welches geprüft werden soll ist festgeschrieben. Es kann spez. dieses Quartal geprüft werden und Du kannst bis dahin wie gewohnt weiter buchen. Und sie können beim export zusehen. ;) :)