UStVA fürs 1.Quartal 2016 korrekt einpflegen und bearbeiten

  • Hallo,


    ich mache zum ersten Mal meine Steuererklärung selber. Zuvor haben das immer irgendwelche Buchalter getan. ich habe also Null Ahnung davon und habe mich so durch die Software geklickt und meine Rechnungen fürs 1. Quartal eingetragen und am 9.Mai abgeschickt, da ich quartalsweise Abrechnungen ans Finanzamt schicken muss. Jetzt habe ich gemerkt, dass die Software das gar nichts als Quartalsberechnungen übersandt hat, sondern als Steuererklärung für das gesamte Jahr 2015! Schock! Gleich ans Finanzamt gemailt, von wegen "mein Fehler" und so. Habe noch keine Antwort erhalten. Jetzt klick ich wieder rum in der Software und finde nciht die Option für eine Quartalsberechnung. Wo finde ich die passenden Eingabemasken?

    • Offizieller Beitrag

    Ich buche zwar selber nicht, aber beim Lesen Deiner Daten stellt sich mir irgendwie die Frage, was das 1. Quartal 2016 überhaupt mit der Jahreserklärung 2015 zu tun haben sollte. Es sei denn, Du hättest schon komplett im falschen Jahr bzw. für das falsche Jahr erfasst.


    Und bitte die Themenüberschrift insoweit ändern, dass man sich annähernd vorstellen kann, welche Problematik in dem Thema behandelt wird.

  • Hallo,


    ich nehme an, laramiyuki wollte die UStVA für das 1. Quartal 2016 abgeben.
    Um hier eine Antwort zu geben, benötigen wir aber noch einige Infos:
    a) mit welchem Modul wird denn gearbeitet? Wenn du es über die Einkommensteuererklräung - Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit versuchst, bekommst du natürlich keine Umsatzsteuervoranmeldung für 2016, da diese auf den Formularen für 2015 aufbaut.
    b) Wie hast du die Rechnungen denn eingegeben?


    Grundsätzlich: für Umsatzsteuervoranmeldungen sollte das Modul Einnahmenüberschussrechnung benutzt werden. Dort werden die Belege gebucht und daraus dann die UStVAen im gewünschten Rhythmus erstellt.

    • Offizieller Beitrag

    Was möchtest Du denn von wo wohin exportieren bzw. importieren? Allerdings sollte man bei EÜR doch sehen, ob man 2015 oder 2016 als Datum erfasst. Wenn Du wirklich im falschen Jahr gebucht hast, wirst Du wohl neu anfangen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, hat auch die EÜR für das Kalenderjahr zu erfolgen. Folglich kannst Du eine EÜR auch nur für das Kalenderjahr erstellen und nicht quartalsweise. Aus der EÜR bzw. deren Buchungen heraus kannst Du dann wiederum die Voranmeldungen zur USt erstellen.