PC vollständig abgeschrieben. Wie buche ich die PC-Entsorgung im WISO EÜR & Kasse?

  • Guten Abend,


    habe bitte eine wichtige Frage:


    Ein PC wurde im September 2005 angeschafft und im Anlagevermögen vom 2005 bis 2008 bis zum Restbuchwert 0,00 Euro ordentlich abgeschrieben.
    Der PC wird seitdem im „Anlagevermögen > Wirtschaftgüter“ mitgeführt.


    Nun wurde dieser PC im Jahr 2015 entsorgt.


    Wie lautet die Buchung für den Entsorgungsvorgang in „WISO EÜR & Kasse“ und wie bekommt man diesen nicht mehr vorhandenen PC aus dem "Anlagevermögen" des Programms und folglich aus der "Anlage AVEÜR" raus?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Indem man im Anlagevermögen einen Anlagenabgang bucht. Manche nennen es auch Abschaffung. Einfach mal deine Programmhilfe entsprechend bemühen. Ich nutze die Software dieses Unterforums leider nicht.

  • Danke für die Antwort, in der Tat gibt es zu jedem Wirtschafsgut im "WISO EÜR & Kasse 2015" die Funktion "Verkauf/Abgang in 2015".
    Unter dem Reiter Hilfe heißt es dazu:
    "Wirtschaftsgüter, die vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aus dem Anlagevermögen ausscheiden, werden bis zu diesem Zeitpunkt zeitanteilig abgeschrieben und der Restbuchwert ist den Betriebsausgaben zuzurechnen. Wird ein Wirtschaftsgut verkauft, so ist der Veräußerungsgewinn als Betriebseinnahme anzusetzen."


    In der Hilfestellung heißt es hierzu:
    "Unter einem Anlagenabgang versteht man das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts, bevor die Nutzungsdauer verstrichen ist."


    Alles deutet darauf hin, dass hier nur der Abgang vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. das vorzeitige Ausscheiden zu buchen ist.
    Das ist aber hier nicht der Fall. Bin echt verzweifelt, wie buche ich diesen Abgang nun?

    • Offizieller Beitrag

    Du hast es im Anlagenverzeichnis doch noch mit einem Erinnerungswert. Den also ausbuchen/abschaffen und dann sollte es erledigt sein.

  • Den Erinnerungswert (1,- Euro Restbuchwert) habe ich bereit Ende des Jahres 2014 rausgenommen als der PC damals seinen Geist voll aufgab.
    Anfang 2015 habe ich den PC entsorgt.


    Der Erinnerungswert ist also nicht mehr vorhanden..., das ändern aber weiterhin nichts an der Tatsache, dass der PC unter "Anlagevermögen" steht und folglich in gedruckten "Anlage AVEÜR" unter "Bewegliche Wirtschaftsgüter(ohne GWG) > Büroausstattung" in der Zeile 410 in der Gesamtsumme ständig mitgeführt wird. Ist das normal?


    Mein Gedanke ist, das ein Wirtschaftsgut das vollständig und ordentlich abgeschrieben und nun nach Jahren entsorgt wurde aus dem "Anlagevermögen" und aus der gedruckten Jahres-"Anlage AVEÜR" raus muss... Ist dieser Gedanke doch falsch?

    • Offizieller Beitrag

    M.E. sollte es raus. Wie, das kann Dir aber nur jemand sagen, der die von Dir genutzte Software auch nutzt. Deshalb auch immer die genutzte Software genau benennen.