Master Verlustvortrag Anlage N

  • Hallo,
    ich erhoffe mir hier etwas Hilfe, da die SuFu mir zu diesem speziellen Fall nichts ausgespuckt hat. <X
    Ich habe die Erklärung für 2015 fertig, aber noch nicht abgeschickt und möchte nun Erklärungen für 2011,2012,2013 machen, um Verluste des Studiums geltend zu machen.


    In 2011 möchte ich nur die pauschale von 1000€ WK geltend machen.
    So wie ich das verstanden habe, muss ich Mantel und Anlage N ausfüllen und auf dem Mantel Einkommenssteuererklärung sowie Erklärung Feststellung Verlustvortrag ankreuzen.
    Jedoch meckert das Programm wenn ich Anlage N leer lasse. Soll ich die Anlage N nun einfach weglassen?


    Danke schon mal für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    ich erhoffe mir hier etwas Hilfe, da die SuFu mir zu diesem speziellen Fall nichts ausgespuckt hat.

    Was ich nun wirklich nicht glauben kann. Man muss auch mal interpretieren und subsumieren.

    In 2011 möchte ich nur die pauschale von 1000€ WK geltend machen.

    Und was soll das bringen? Nur ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ist rück- bzw. vortragsfähig, wie ein Blick in die gesetzliche Vorschrift des § 10d EStG klarstellen sollte.


    Jedoch meckert das Programm wenn ich Anlage N leer lasse.

    Und welches bzw. welche Programmversion? Buhl hat nun derer viele. immer wieder dieselbe Frage zur Klarstellung.

  • Zu 1: Ich finde interpretieren und subsumieren an dieser Stelle schwierig. Ich möchte ungern etwas falsch machen.


    Zu 2: Nunja ich hatte ja auch 2011 Kosten aus meinem Zweitstudium. Nur liegen diese etwas unterhalb von 1000€. Deshalb möchte ich die Pauschale mitnehmen, um Sie mit 2015 als Verlustvortrag verrechnet zu bekommen.


    Zu 3: Ich habe WISO 2015 und 2016. Für die davorliegenden Jahre muss ich also Elster verwenden.


    Danke schon mal für deine Antwort :)

    • Offizieller Beitrag

    Zu 1: Ich finde interpretieren und subsumieren an dieser Stelle schwierig. Ich möchte ungern etwas falsch machen.

    Muss man aber, da ansonsten wirklich dieselbe Frage 100mal in unterschiedlichen Formulierungen nachzulesen ist.

    Zu 2: Nunja ich hatte ja auch 2011 Kosten aus meinem Zweitstudium. Nur liegen diese etwas unterhalb von 1000€. Deshalb möchte ich die Pauschale mitnehmen, um Sie mit 2015 als Verlustvortrag verrechnet zu bekommen.

    Wollen und können/dürfen ist etwas anderes. Schaue in Deine Steuerberechnung und in den Gesetzestext.

    Zu 3: Ich habe WISO 2015 und 2016. Für die davorliegenden Jahre muss ich also Elster verwenden.

    Da es ein Programm WISO nicht gibt und der Begriff nur einen Oberbegriff für eine bestimmte Softwaregruppe darstellt, ist man mit der Aussage im Prinzip genau so weit wie vorher.