Mietsonderzahlung Firmen PKW

  • Hallo,


    ich habe gegoogelt, ich habe hier die Foren durchsucht, aber ich finde leider nicht das, was ich mal im zugeschicktem Ratgeber (Steuertipps) von Wiso gelesen habe.
    Da war ein Fall bezüglich der Mietsonderzahlung bei Firmen PKWs. Ich finde das Heft nicht mehr. Könnt Ihr mir bitte kurz helfen....


    Ich habe einen Firmen PKW, den ich privat nutzen kann.
    Ich habe keine Ausgaben (Sprit wird bezahlt, Reifen wchseln und Inspektionen, Reparaturen auch)
    Auf meiner Entgeltabrechnung kommt das Fahrzeug auf mein Brutto drauf und wird später als geldwertender Vorteil netto wieder abgezogen. Soweit auch alles erledigt. Ich bin im Außendienst und habe keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (außer Kontrollbesuchen), sondern wechselnde Arbeitsstätte.


    So weit, so gut.
    Alle Extras, die ich dem Auto hinzufüge zahle ich aber selbst und zwar am Anfang und komplett.


    Also, Auto bekommen, Und eine Rechnung bekommen vom Leasinggeber über 993,45 Euro. Diese habe ich bezahlt und gut.
    Im Bericht stand, dass ich diese Zahlung geltend machen kann.


    Ich weiß nur nicht wo.....unter Werbungskosten -> Sonstige Ausgaben?


    Danke für Eure Hilfe...

    • Offizieller Beitrag

    Zuzahlungen hat der AG grundsätzlich im Rahmen der Versteuerung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. Das sollte also mal mit diesem geklärt werden. Immer wieder hier im Forum so kommuniziert. Also die erweiterte Forumssuche auch mal mit geeigneten Suchwörtern füttern.


    Und wenn es nachweislich so nicht läuft, dann der ebenfalls immer wieder im Forum beschriebene weg über Korrekturen zum Arbeitslohn. Natürlich ebenfalls über die erweiterte Forumssuche auffindbar.

  • Danke.


    Der Arbeitgeber berücksichtigt es in diesem Fall nicht.
    Er zahlt einen PKW mit Standardausrüstung.
    Wenn man mehr will zahlt man dies, allerdings (hatte ich nicht erwähnt), wenn ich für 3000 Euro Extras bestelle, dann zahle ich nur für die Dauer des Leasingvertrages (ca. 2 Jahre) anteilig. Heißt von den 3000 Euro zahle ich nur 40%, also 1200 Euro.
    Gebe ich das Auto vorzeitig zurück, weil ich kündige, gebe ich das Auto ab und habe halt Pech gehabt.


    Das würde also bedeuten, ich muss das über die "Korrekture zum Arbeitslohn" machen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Das würde also bedeuten, ich muss das über die "Korrekturen zum Arbeitslohn" machen, oder?

    Sagte ich ja. Und ist auch in entsprechenden anderen Threads so beschrieben.