Umsatzsteuer

  • Lt. Hilfe bei der Erstellung der Betriebseinnahmen sind Umsatzsteuerzahlung vom Finanzamt als Betriebseinnahme zu verbuchen. Müssen diese nun als Bruttobetrag verbucht werden? In diesem Fall müsste man ja von der Umsatzsteuer erneut Umsatzsteuer zahlen.
    Grüße
    Gabi

  • Das ist so nicht richtig.
    Bei der Einnahmen-Überschussrechnung werden Steuererstattungen vom Finanzamt wie folgt gebucht:
    1. Erstattung im lfd. Jahr
    Buchung: Bank an Umsatzsteuervorauszahlungen (1200 an 1780)


    2. Erstattung für das Vorjahr
    Buchung: Bank an Umsatzsteuervorauszahlungen (1200 an 1780.
    Steuererstattungen für das Vorjahr oder frühere Jahre werden erst im Jahr der Erstattung gebucht. Es wird daher keine Forderung im Jahr 01 begründet, die Erstattung mindert die Vorauszahlungen des laufenden Jahres 02.
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