Computerfragebogen aus dem WISO Sparbuch???

  • Ich habe bei einigen Fragen in dem Computerfragebogen aus dem WISO Sparbuch Probleme, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.


    Der Laptop steht die ganze Zeit hier an meinem Arbeitsplatz in der Firma, also nicht zu Hause. Am Arbeitsplatz nutze ich das Internet und ähnliches.


    Frage 5 - Sind Sie Mitglied eines Onlinedienstes bzw. haben Sie einen Internetzugang?


    Ich habe einen Internetzugang zu Hause, aber dieser wird nicht mit diesem Laptop genutzt. Am Arbeitsplatz besteht eine ständige Verbindung zum Internet.


    Also kann ich diese Frage doch verneinen?!


    Frage 11 - Werden Onlinedienste für berufliche Zwecke genutzt?


    Ja, aber mit diesem Laptop nur am Arbeitsplatz.


    Kann ich diese Frage dann ebenfalls verneinen?


    Frage 17 - Wie wird der Computer genutzt?


    Die Frage verstehe ich nun gar nicht, Antworten gibt es doch schon bei Frage 4, 10 und 11. Oder muss hier etwas ganz spezielles eingetragen werden?


    Gruss
    Robert

  • Hallo Robert, zuerst eine Frage - wer hat denn d. Laptop, mit dem Sie täglich in der Firma arbeiten, gekauft ?
    Wenn das ein von der Firma zur Verfügung gestelltes Laptop ist, brauchen Sie den Computerfragebogen nicht auszufüllen. Der Fragebogen bezieht sich nur auf Arbeitsmittel, die Sie als Steuerpflichtiger bzw. der Ehegatte privat gekauft haben und beruflich nutzen.
    Falls Sie d. Laptop privat gekauft haben (Rechnung beifügen)und in der Firma verbleibt, was vom AG bestätigt werden muß, können Sie nach Afa d. Laptop 3 Jahre 100% abschreiben.
    z.B. muß bei d. Frage 17 der berufliche und private Anteil d. Nutzung angegeben werden, hier wären es 100% berufliche Nutzung + 0% private Nutzung.
    Gruß Brigitte

  • Den Laptop habe ich persönlich selbst gekauft, es gab auch keinen Zuschuss oder ähnliches vom Arbeitgeber.

  • Hallo Robert, also lassen Sie sich das von Ihrem AG bestätigen (siehe Computerfragebogen Pkt.21).
    Frage 5 =NEIN
    Frage 11 - den Online-Dienst nennen, den Sie am Arbeitsplatz nutzen
    Frage 17 - habe ich schon beantwortet.Eine prozentuale Aufteilung erfolgt meistens in private, freiberufliche, gewerbliche Nutzung bzw. als AN, die angegeben werden sollte.
    Gruß Brigitte