Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

  • Meine Frage war leider in einer falschen Kategorie erschienen, deshalb hier nochmals:
    Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erhält der geschiedene Ehegatte bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anteil aus z.B. der Betriebsrente des Verpflichteten. Die Leistung erfolgt aus versteuertem Einkommen. Wie ist dies beim Verpflichteten steuerlich zu behandeln? Gibt es verschiedene Möglichkeiten? Wo finde ich den einschlägigen Text?
    USz