Anlage des Gartens am vermieteten Neubau

  • Hallo,


    wenn man im Internet sucht, findet man viele Webseiten, auf denen steht, man könne die Anlage des Gartens an einem Mietshaus in zehn Jahren abschreiben (Ausnahme ist ein "grüner Gartenzaun", also eine Hecke auf der Grenze). Mein Steuerberater sagt, das geht nicht, da der Garten nicht eigenständig nutzbar ist, und ich müsse den Garten zusammen mit dem Haus in 50 Jahren abschreiben. Die Links, die er schickt, untermauern diese Aussage nicht.


    Was stimmt denn nun?


    Grüße
    Marc


    P.S.: Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus, das komplett inklusive Garten an einen Mieter vermietet ist

  • Ich weiß nicht was du mit dem unkommentierten Abkippen eines Suchlinks möchtest.


    Natürlich hatte ich vorher gesucht, und nach dem Nichtfinden einer passenden Antwort die Frage sauber formuliert gestellt.

  • Mein Steuerberater sagt, das geht nicht, da der Garten nicht eigenständig nutzbar ist, und ich müsse den Garten zusammen mit dem Haus in 50 Jahren abschreiben

    nach dem Nichtfinden einer passenden Antwort die Frage sauber formuliert gestellt.

    Du erwartest doch nicht im Ernst, dass wir hier Steuerberatung betreiben? Normalerweise wissen die Steuerberater sehr gut, was sie ihren Mandanten erzählen. Wenn du Zweifel an der Aussage hast, wende dich an ihn.
    Wir können dir nur sagen, wo im Programm etwas einzugeben ist, aber nicht, ob und warum so oder so.

  • Im konkreten Fall hatte er übrigens nicht Recht, natürlich ist der Garten - nicht aber der Zaun oder eine als Zaunersatz angelegte Hecke - bei einem vermieteten Haus, ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut, das über zehn Jahre abgeschrieben wird.


    Sagt jedenfalls der zuständige Sachbearbeiter im FInanzamt. Schaunmermal, ob sie es dann auch wirklich anerkennen.


    Übrigens vielen Dank für die freundlichen Antworten, im Vergleich zum hiesigen Klima erscheint einem ja selbst das Usenet um die Jahrtausendwende als flauschiger Kuschelverein.


    Grüße
    Marc