Hallo,
wenn man im Internet sucht, findet man viele Webseiten, auf denen steht, man könne die Anlage des Gartens an einem Mietshaus in zehn Jahren abschreiben (Ausnahme ist ein "grüner Gartenzaun", also eine Hecke auf der Grenze). Mein Steuerberater sagt, das geht nicht, da der Garten nicht eigenständig nutzbar ist, und ich müsse den Garten zusammen mit dem Haus in 50 Jahren abschreiben. Die Links, die er schickt, untermauern diese Aussage nicht.
Was stimmt denn nun?
Grüße
Marc
P.S.: Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus, das komplett inklusive Garten an einen Mieter vermietet ist