Welches Konto verwende ich für Anlagenabgang für GWG (480) - ist 2314 richtig?

  • Welches Konto verwende ich für Anlagenabgang für GWG (480)??
    Ich habe (leider) Restbuchwert von 1,00 Euro drin stehen und scheinbar das falsche Konto (2320) gewählt, weil nun die jeweiligen Restbuchwerte der Geringwertigen Wirschaftsgüter über EUR 1,00 in die Anlage AVEÜR übertragen wurden.
    Die vorgeschlagenen möglichen Konten sind: 2314 bei Buchverlust - und 2319 bei Buchgewinn - ich vermute mal ich muss 2314 nehmen?
    Bin dankbar für einen Tipp

  • Moin,


    da muss ich nochmal nachfragen..also eigentlich ist das Konto 480 ja für GWG 150-410 € und wird im Jahr der Anschaffung komplett (ohne Erinnerungswert) abgeschrieben, sie dürften auch nicht im Formular AVEÜR (lt. Formulartext) erscheinen.. demnach gibt es auch keinen Restbuchwert (Erinnerungswert).. ich würde deshalb "zum Ausbügeln" das normale Abschreibungskonto 4855 (Sofortabschreibung GWG) nehmen :)


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo zusammen,


    das Konto hängt doch davon ab, ob beim Abgang noch Geld erhalten wurde oder nicht. Bei einem GWG gehe ich eher davon aus, dass eine Verschrottung oder ähnliches vorliegt. Sollte ein Verkauf erfolgt sein, ist das Konto 2319 richtig, da ja dann mehr als der Restbuchwert (hier 1 €) erzielt wurde, und das wäre ein Gewinn aus dem Abgang. In der Regel ist es aber so, wie von maulwurf23 beschrieben, es liegt ein Abgang vor und der Restbuchwert kann über die Abschreibung gebucht werden (richtig wäre 2310 Anlagenabgang Sachanlagen (bei Verlust).