Einrichtungsgebühr / Buchführungsprogramm / Gewerbeanmeldung wo buchen?

  • Hallo, ich ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit meiner Buchführung (EÜR).


    Bei folgenden Punkten komme ich aber nicht weiter.
    Wohin buche ich die Einrichtungsgebühr eines WebShop in der Höhe von ca. 20€ und wohin buche ich die mtl. Kosten für mein Buchführungsprogramm ca. 15€ mtl. sowie die Gewerbeanmeldung?


    Schon mal Dankeschön für eure Antworten

  • Moin,


    die Gebühr für den Shop würde unter "Werbekosten", für das Buchhaltungsprogramm auf " Büromaterial" (tatsächlich 15 € ? =O ) und die Anmeldung auf "Gebühren/Beiträge" buchen.


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Sollte man die monatlichen Kosten für das Buchführungsprogramm nicht lieber unter "Lizenzen für Software" buchen?
    Ebenso sollte man die Gebühren für den Webshop noch differenzieren ob es Lizenzkosten, Webspacekosten oder gar Kosten für eine Dienstleister sind.


    Ich hab die Nummern/Kontennamen dazu nicht im Kopf, ich weiß aber dass ich mich gerade dabei so ziemlich in die Nesseln gesetzt hatte am Anfang

  • Moin,


    mhm, ich bin erst *nicht* von monatlichen Abo-Gebuehren ausgegangen.. aber selbst dann wären die BuHa-Software nicht zu aktivieren, sondern als Trivialprogramm sofortiger Aufwand.


    Die Einrichtungsgebuehr würde ich als einmalig ansehen; evtl. kämen auch "Mieten für Einrichtungen" in Frage, wobei ich eher zu den Werbekosten tendiere :)


    Letztendlich ist die Wahl des richtigen Kostenkontos natürlich wichtig; m. E. aber aber, solange kein vollkommen widersinniges Konto gewählt wird, auch kein "schwerwiegender Fehler"...


    Vielleicht meldet sich TE ja nochmal mit Einzelheiten.. :thumbup: