Nun hoffe ich hier richtig zu sein .... ich fange einfach an:
es geht um einen Grenzgänger in die Schweiz - WISO bietet die Eintragungen entsprechend der Jahreslohnbescheinigung an - leider sind in der Berechnung der Versorgungsbezüge hohe Abweichungen zum Finanzamt. Im vorliegenden Fall werden vom FA die AN-Anteile zur Pensionskasse gleichgesetzt wie die zu kürzenden AG-Anteile (jeweils mit 50 %). Lt. WISO werden die AG-Anteile als "Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers" betitelt und seien somit steuerfrei soweit sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gezahlt werden; die Kürzung der AG-Anteile findet somit keinen Ansatz.
Ich würde gerne das Einspruchsverfahren aufrecht erhalten, benötige allerdings rechtliche Hinweise für die Berechnung lt. WISO-Programm. Kann mir jemand helfen ?? Grenzgängergeschichten sind m. E. bei den F.Ämtern sehr unterschiedlich gehalten. In den vergangenen Jahren gab es diesbezüglich keine Abweichungen.
Vorab bedanke ich mich für jeden Gedanken und jeden Hinweis.