Teil Anlageverkauf buchen

  • Hallo,


    ich habe 2013 eine Musikanlage gekauft (mehrere Lautsprecher, Verstärker). Dies wurde als komplettes Set in die Anlageverwaltung übernommen. Nun habe ich nur einen Teil dieser Anlage verkauft. Der Rest bleibt noch im Betrieb und wird weiter genutzt. Wie kann ich das nun buchen?


    Schon mal vielen Dank für die Antworten.

  • Also...
    die Anlage wurde 2013 zum Setpreis von 4000,-- gekauft (insgesamt 4 einzelne Teile) und für 5 Jahre ins Anlagevermögen erfasst.


    2015 wurden 2 einzelne Teile für 1800,-- verkauft.


    Gebucht wurde:
    Abgang:
    Konten: 2310 Anl.abg. Sach. (RB Verl.) an 410 Geschäftsausstattung
    Erlös:
    Konten: 1200 Bank an 8800 Erl. Anl.verk. Buchverl.


    Wenn ich nun den Anlagenabgang so verbuche, nehme ich die ganze Anlage aus dem Anlageverzeichnis. Was mache ich mit den 2 Teilen die noch weiter ( bis 2018 ) genutzt werden?

  • Entscheidend ist der Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs..


    und ggf. (wenn keine Umsatzsteuer- Befreiung vorliegt) auch die Umsatzsteuer, die beim Verkauf anfällt (Kto. 8801)


    Kannst Du beim Anlagen- Verkauf keine Teilwerte angeben?

  • Beim Anlageverkauf kann ich leider keine Teilwerte angeben.


    Das mit dem Buchwert, Verkauf Buchverlust und Buchgewinn ist mir soweit schon klar. Mir geht es lediglich darum wie ich das machen kann damit die 2 Teile die noch weiter genutzt werden auch richtig in den Konten stehen und weiter abgeschrieben werden können.

  • moin,


    "Teilabgänge" lassen sich im Modul EÜR nicht buchen.
    Ich würde den Verkauf als Außerordentlichen Ertrag 2500 19% buchen und das Anlagegut wie es ist in der Liste belassen.

  • der Erlös wurde doch schon gebucht

    hab ich da was übersehen? Hat er jetzt ganz aufgelöst?


    Das mit dem Buchwert, Verkauf Buchverlust und Buchgewinn ist mir soweit schon klar. Mir geht es lediglich darum wie ich das machen kann damit die 2 Teile die noch weiter genutzt werden auch richtig in den Konten stehen und weiter abgeschrieben werden können.

    Teilauflösung geht doch nicht.


    Also Gesamtanlagegut so im Anlagenverzeichnis belassen und weiter abschreiben wie bisher.
    d.h. entweder komplett auflösen, oder so wie ich geschrieben habe.


    FIBU-Teil ist ja noch nicht gebucht, weil das im Modul-EÜR über die Fibu-nicht geht (Teilauflösung)
    Daher den Erlös für die 2 Teile als Außerordentlichen Ertrag buchen.
    Irgendwann werden mal die restlichen Teile veräußert, dann kann man kplt. auflösen

  • Moin,


    der Verkauf wurde doch bereitsin der FiBu gebucht (Erlös VK AV) , warum dann nochmal als a.o. Erlös?
    Problem ist doch die - davon unabhängige - AV- Verwaltung, wo es offenbar keine Teil- Abschaffung gibt..so habe ich es verstanden..


    Aber lt. TE ist das Problem ja gelöst :)

  • moin,


    der Verkauf wurde doch bereitsin der FiBu gebucht (Erlös VK AV)

    steht wo?


    Da?



    Gebucht wurde:
    Abgang:
    Konten: 2310 Anl.abg. Sach. (RB Verl.) an 410 Geschäftsausstattung
    Erlös:
    Konten: 1200 Bank an 8800 Erl. Anl.verk. Buchverl.

    da steht aber im gleichen Absatz auch:

    Wenn ich nun den Anlagenabgang so verbuche, nehme ich die ganze Anlage aus dem Anlageverzeichnis. Was mache ich mit den 2 Teilen die noch weiter ( bis 2018 ) genutzt werden?

    ist für mich gleichbedeutend mit: "ich buche lieber mal nicht so, eben ....weil....


    [Zudem habe ich oben auch zu bedenken gegeben, dass es fragwürdig erscheint und evtl. Nachfragen aufwerfen könnte wenn:
    Das Anlagegut 2013 (Quartal fehlt wg. AfA) für 4.000,-- erworben wurde und schon 2016 (Quartal fehlt wg.AfA) mit Verlust veräußert wird.]


    Ich hab das im Modul EÜR nachvollzogen.


    Anlagegut lässt sich nicht aufteilen um ein Teil herauszunehmen. Alles oder nix.


    Er kann zwar alle Hinweise "ignorieren" und händisch/frei 1.800,-- 2310 u. 8800 buchen, dann funktioniert aber seine ganze automatische Anlagenverwaltung bzgl. der Musikanlage nicht mehr.


    Er könnte, so er doch das (kplt.) Anlagegut doch schon mit der Automatikbuchung heraus genommen hat...? Den Rest erneut als Anlagegut Einbuchen. Was aber m.M.n. nicht ganz gesetzeskonform/rechtens sein dürfte.


    Andere Möglichkeit, aber schon bei Erwerb wäre gewesen, die Anlage in Teilen in den Sammelposten zu übernehmen und die Lautsprecherboxen dem eigenständig Gut hinzuzufügen. Dann wäre eine Entnahme möglich gewesen.


    Aber lt. TE ist das Problem ja gelöst

    Du meinst, doch die 2500-Variante?