Korrekte Erfassung von nachträglichen steuerpflichtigen Bezügen

  • Hallo,


    ich habe in 2014 und 2015 von meinem Arbeitgeber eine dienstliche Tankkarte gehabt mit der ich meinen privat PKW auf Firmenkosten tanken durfte.
    Hintergrund war, das ich viele Dienstfahrten mit meinem privat PKW gemacht habe und keine Lust hatte jede Fahr per Reiskostenabrechnung einzeln abzurechenen.


    Nun ist es aber so, das ich den Geldwerten Vorteil der mir durch die Tankkarte entstanden ist versteuern muss.
    Mein Arbeitgeber hat dies nicht über die Lohnabrechnung gemacht und somit steht von der Tankkarte bzw. dem getankten Betrag auch nichts auf der Lohnsteuerbescheinigung.


    Ich habe Kopien der ganzen Tankbelege und muss den Gesamtbetrag nun irgendwie über die Einkommenssteuerabrechnung nachträglich versteuern.
    Die Frage ist nur wie, bzw. an welcher Stelle im Programm muss ich einen Eintrag machen, damit das korrekt berechnet wird?


    In Moment habe ich es in Bereich "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" als steuerfreien Fahrtkostenzuschuss eingetragen, glaube aber nicht das dies korrekt ist.


    Wer kann mir helfen und sagen wo genau ich meine Daten eintragen muss damit es keinen stress gibt?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Wie immer in diesen Fällen in der Maske zur Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung ganz nach unten scrollen und die Option der Korrekturen zum Bruttoarbeitslohn anklicken. Dann bekommst Du entsprechende Eingabemöglichkeiten vorgegeben, wo Du die Option "bisher nicht versteuerte Beträge, die steuerpflichtig sind" auswählst.



    Und das dann mit entsprechender Erläuterung im Begleitschreiben sowie unter Beifügung entsprechender Nachweise einreichen.


    Warum der Arbeitgeber allerdings seiner diesbezüglichen Pflicht zur Versteuerung nicht nachgekommen ist, sollte geklärt werden.


    Du solltest diesen Betrag dann übrigens auch Deinem Sozialversicherungsträger mit derselben Erläuterung etc. melden, denn da zieht das auch entsprechende Beitragszahlungen nach sich.
    Ausnahme: Du liegst mit Deinem regulären Arbeitslohn bereits über der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.

  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe.


    Ja, diese ganze Vereinbarung war seinerzeit Mist, weshalb ich Sie auch Mitte 2015 beendet habe und meinen Chef zu einem Firmenwagen genötigt habe.
    Und der wird korrekt versteuert. Inkl. der Tankkarte. ;)