Hallo zusammen,
ich bin Bundesbeamter und habe während der Elternzeit eine teilweise Erstattung meiner privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erhalten.
Die begründende Rechtsnorm lautet "§9 Abs. 1 der Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitlicher Vorschriften (MuSchEltZV)".
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/__9.html)
Die Erstattungsbeträge wurden mir von meiner Besoldungsstelle zusammen mit den Bezügen ausgezahlt.
Es handelt sich hier also nicht um den klassischen Fall einer Beitragsrückerstattung durch eine Krankenversicherung.
In der Besoldungsmitteilung ist der Betrag monatsbezogen ausgewiesen.
Er trägt nur das Merkmal "5=Gesamtbrutto" (und nicht die Merkmale "1=steuerpflichtig", "2=sozial- bzw. nachversicherungspflichtig", "3=zusatzversicherungspflichtig" oder "4=Kaufkraftausgleich").
Von der personalbearbeitenden Stelle habe ich keine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" erhalten wie man ihn sonst in anderen Zusammenhängen kennt.
Stattdessen habe ich einen (formlosen) Bescheid erhalten.
Meine Fragen zu o.g. Szenario:
1.) Ist dies eine Erstattung, die ich dem Finanzamt gegenüber erklären muss?
(Ich nehme an, dass dies der Fall ist weil es meine als Sonderausgaben angesetzten KV-/PV-Beiträge mindert.)
2.) An welcher Stelle kann ich diesen Spezialfall in WISO steuer:Sparbuch 2016 eintragen?
3.) Kann es sein, dass die Erstattungsbeträge nicht in der Jahressteuermeldung meines Dienstherrn enthalten sind?
Die Suchfunktion des Forums habe ich benutzt und habe die Threads einiger Fundstellen durchgelesen, bei denen es sich allerdings vorwiegend um Beitragsrückerstattungen der Krankenkassen handelt.
Zu meinem - zugegebenermaßen doch recht speziellen - Fall habe ich keinen Hinweis ableiten können.
Mit freundlichen Grüßen
radioking