Hallo,
Meine Frau ist angestellte Ärztin und fährt in dieser Eigenschaft auch zu Hausbesuchen. Sie führt (bisher) kein Fahrtenbuch, da sie mit der Herausgabe desselben gegen die ärztl. Schweigepflicht verstoßen würde. Eine Anonymisierung, wie sie in anderen Unterlagen bei Betriebsprüfungen etc. angewandt wird, ist hier offensichtlich nicht möglich, da es ja gerade um die Anschrift der Patienten geht.
Laut einem Merkblatt der Landesärztekammer Baden-Württemberg von 2009 kann das Fahrtenbuch fortlaufend numeriert und die Patientendaten in einer gesonderten Liste geführt werden; gleichzeitig wird kritisiert, dass eine Verletzung der Schweigepflicht damit nicht ausgeräumt sei.
Gibt es hierzu inzwischen eindeutige Urteile oder sonstige Hinweise, wie zu verfahren ist? immerhin betrifft das ja sämtliche niedergelassenen oder angestellten Ärzte, die eben Hausbesuche durchführen.
Gruß, hirsebrei