AfA Rückgabe - Wie genau buchen?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Rückgabe von AFA's und wie dieser Fall gebucht werden muss. Hier meine Situtation:


    Ich bin Freiberufler (kein Kleinunternehmer) und mache jedes Quartal meine Umsatzsteuererklärung. Im Juli habe ich ein AFA für 899,00 € angeschafft und den Vorsteuerabzug geltend gemacht.
    Morgen - am 17.10.2016 - gebe ich die Anschaffung komplett zum Händler zurück und bekomme den Kaufpreis erstattet. Dieser wird auf mein normales Geschäftskonto zurücküberwiesen.


    Wie genau buche ich diesen Fall jetzt in der EÜR des Wiso Steuersparbuchs 2016? Ist die Rückerstattung des Kaufpreises eine Einnahme?
    Wir reden ja hier von einer Rückgabe, bei der exakt der gezahlte Kaufpreis erstattet wird und nicht von einem Weiterverkauf mit Gewinn.


    Könnte mir jemand bitte eine kurze Schritt für Schritt Anleitung geben, wie ich das richtig verbuche? Im AfA-Menü gibt es ja die Option "Verkauf/Abgang in 2016" aber hier steige ich nicht so ganz durch, ob das der richtige Weg ist und wenn ja, was ich z.B. bei "Abgangskonto" und "Sachkonto" eintragen soll.


    Danke und beste Grüße,
    zaky

  • Wie genau buche ich diesen Fall jetzt in der EÜR des Wiso Steuersparbuchs 2016?

    so wie Du das Wirtschaftsgut eingebucht hast z.B. Betrag Brutto 0490 (Anlagekonto) an 1200 (Bank) (VSt. 1576 wurde ja automatisch eingetragen)


    .....buchst Du es mit der Buchungsart "freie Buchung" auch wieder raus.


    Betrag Brutto Sollkonto 1200 (Bank) an Habenkonto 0490 (Anlagenkonto) (USt. 1776 auch automatik)


    D.h. beim Kauf wurde der Kontostand Bank weniger und das Anlagenkonto stand im Soll, jetzt wird das Anlagenkonto auf 0 gesetzt und der Kontostand Bank nimmt zu.


    (Also alles beim alten)


    Dann gehst Du in die Übersicht "Betriebsvermögen-> Anlagevermögen" klickst das Anlagegut an und gehst unten auf "löschen"



    Hoffe das hilft Dir ein wenig weiter

  • Rückgabe von AFA's

    nur ein kleiner Hinweis: AfA kann nicht zurück gegeben werden (AfA = Absetzung für Abnutzung). Anlagegegenstände schon, insofern hat ixtrafloor auch richtig geantwortet.