Hallo zusammen,
meine Erstattungen fällt geringer aus als die Berechnung vom Programm. Unter anderem liegt das an der Riester-Rente "Nach Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für
Altersvermögen haben Sie Ihrer Besoldungsstelle keine Einwilligung zum Datenaustausch mit dieser Zulagenstelle erteilt. Die entsprechenden Altersvorsorge-Beiträge konnten daher bei der Berechnung der Sonderausgaben nach § 10a EStG nicht berücksichtigt werden."
Und: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung... ausgeschöpft;
ein drüber hinausgehender Abzug.... ist nicht möglich".
Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Hab ich Anspruch, die Riester-Rente als Sonderausgabe anzugeben?
vielen Dank.
Elo