Riester Rente

  • Hallo zusammen,


    meine Erstattungen fällt geringer aus als die Berechnung vom Programm. Unter anderem liegt das an der Riester-Rente "Nach Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für
    Altersvermögen haben Sie Ihrer Besoldungsstelle keine Einwilligung zum Datenaustausch mit dieser Zulagenstelle erteilt. Die entsprechenden Altersvorsorge-Beiträge konnten daher bei der Berechnung der Sonderausgaben nach § 10a EStG nicht berücksichtigt werden."
    Und: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung... ausgeschöpft;
    ein drüber hinausgehender Abzug.... ist nicht möglich".


    Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Hab ich Anspruch, die Riester-Rente als Sonderausgabe anzugeben?


    vielen Dank.


    Elo

  • Hallo Elo,


    bist du Beamte(r)? Wenn ja, dann musst du deiner Besoldungsstelle die Einwilligung zum Datenazstausch mit der Zulagenstelle erteilen.


    Andernfalls, wie bei dir geschehen, wirst du von der Zulagenstelle (und der Finanzverwaltung) als nicht zulagenberechtigt eingestuft. In diesem Fall ist die Riesterrente nur im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen absetzbar.


    Viele Grüße
    Rautka