Auslandspraktikum in der Schweiz & Werkstudentenstelle in der Schweiz aber wohnend in Deutschland (Kein Grenzgänger)

  • Hallo,
    ich versuche gerade meine Steuererklärung mit WISO für das Jahr 2014 und 2015 zu machen und habe ein paar Probleme. Anbei meine "Geschiche".



    Ich (noch immer Student) hatte im Jahr 2014 von Januar bis August ein 400 € Job und machte dann von September bis Februar 2015 ein Auslandspraktikum (verpflichtend aufgrund meines Studiums) in der Schweiz. Ich war kein Grenzgänger, sondern war direkt in der Schweiz gemeldet und war weiterhin auch in Deutschland gemeldet.


    Nun frage ich mich, wie ich das in der Anlage N-AUS niederschreiben muss? Hierzu hab ich ein paar Fragen.


    Bruttoarbeitslohn


    • lt. Nr 3. der Lohnsteuerbescheinigung -> Hier muss vermutlich der Wert aus meiner deutschen Lohnsteuerbescheinigung rein oder? Die reichte von Januar bis August 2014
    • in dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist: Hier muss doch der Bruttolohn in Euro (umgerechnet aus den CHF) rein oder?
    • Vertraglich insgesamt vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr -> im 400 € Job hätte ich monatlich 27 h arbeiten müssen. Wie verrechne ich dies mit der Angabe der vertraglich vereinbarten Arbeitstage? Rechne/Runde ich das auf Tage ab? Für die Praktikumszeit rechne ich hier dann noch dazu – richtig?

    Damit der Wert aus „"Davon sind im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N erhalten“ tatsächlich mit der Zeile 6 in Anlage passt, muss ich per Hand die Differenz von dem Wert und dem Wert „verbleibender Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist“ in die Zeile "Davon sind im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N nicht erhalten“ eintragen -richtig?



    Ab März 2015 ging ich dann zurück nach Deutschland und wurde Werkstudent. Habe also weiterhin Schweizer Lohn bekommen, war aber nur noch in Deutschland gemeldet. Ich wurde auf Abruf bezahlt, sprich bekam Stundenlohn für die Stunden, die ich gearbeitet habe. Wie kalkuliere ich hier die vereinbarten Arbeitstage für das Kalenderjahr? In meinen Arbeitsverträgen standen entweder keine Stunden drin oder es wurden Stunden von z.B. 20-30 h angegeben. Das macht es für mich schwierig, hier jetzt die vereinbarten Arbeitstage für das Kalenderjahr zu berechnen.



    Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich stehe trotz vieler Recherchen ganz schön auf dem Schlauch. :(


    Merci!

  • lt. Nr 3. der Lohnsteuerbescheinigung -> Hier muss vermutlich der Wert aus meiner deutschen Lohnsteuerbescheinigung rein oder? Die reichte von Januar bis August 2014

    Das ist doch Lohn aus Deutschland - diese Bescheinigung gehört doch in die Anlage N und nicht in die Anlage N-AUS. Du gibst dabei den Zeitraum ja mit ein, so dass alles richtig übernommen wird. Ausserdem findest du diese Daten auch über VaSt-Abruf.


    in dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist: Hier muss doch der Bruttolohn in Euro (umgerechnet aus den CHF) rein oder?

    soweit ich das sehe, ja (aber nur den Lohn aus der Schweiz)


    Vertraglich insgesamt vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr -> im 400 € Job hätte ich monatlich 27 h arbeiten müssen. Wie verrechne ich dies mit der Angabe der vertraglich vereinbarten Arbeitstage? Rechne/Runde ich das auf Tage ab? Für die Praktikumszeit rechne ich hier dann noch dazu – richtig?

    War das ein Minijob (also vom Arbeitgeber pauschal über die Minijob-Zentrale versteuert) oder ein Job mit Steuerkarte bzw. Steuermerkmale laut ElStAM? Im letzteren Fall müsste ja eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, die Arbeitstage sind unabhängig von der Anzahl der Stunden.


    Ich wurde auf Abruf bezahlt, sprich bekam Stundenlohn für die Stunden, die ich gearbeitet habe. Wie kalkuliere ich hier die vereinbarten Arbeitstage für das Kalenderjahr?

    Du hast doch hoffentlich einen Nachweis, an wieviel Tagen du gearbeitest hast? Eine Umrechnung dürfte schwierig werden, wenn keine "Tagesleistung" vereinbart wurde.

  • Erstmal vielen Dank für deine Antworten! Meine Antworten sind in fett hinterlegt.

  • Für die Berechnung fragt WISO aber den Wert ab und bezieht sich dabei auf die Lohnsteuerkarte. Scheinbar werden die für die Berechnung benötigt.


    Nein! Du hast keine Lohnsteuerbescheinigung nach deutschem Muster für deine Einkünfte aus der Schweiz.


    Ich (noch immer Student) hatte im Jahr 2014 von Januar bis August ein 400 € Job

    Dies ist eindeutig Anlage N und muss auch vom Arbeitgeber so bescheinigt sein (d.h. eine Lohnsteuerbescheinigung muss vorliegen).


    Für das Praktikum hast du ja wohl die Steuern in der Schweiz gezahlt, also gibst du hier das Bruttoeinkommen in der nächsten Spalte "von dem kein inländischer Steuerabzug einbehalten wurde". Die Spalte "lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung" muss freibleiben, weil du keine entsprechende Bescheinigung aus der Schweiz erhalten hast. Dies ist dann auszufüllen, wenn du für einen deutschen Arbeitgeber in der Schweiz für mehr als 183 Tage tätig warst. Dies ist nicht der Fall, also bleibt die Spalte leer.


    Die Anzahl Tage rechnet das Programm doch schon auf der Vorseite aus, wenn du den Zeitraum eingibst, wobei du 2014 nur bis zum 31.12.2014 abrechnen kannst, der Rest gehört in die Erklärung 2015.


    De Lohnsteuerbescheinung liegt mir gerade vor. Hier sind aber keine Arbeitstage verrechnet oder angegeben. Für die Berechnung will WISO aber wissen "Vertraglich insgesamt vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr" und dann den Wert " Auf die Tätigkeit entfallende Tage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat" Und hier frage ich mich halt, wie ich mit dem 400 € Job, der kein Minijob ist, umgehen muss.
    Du vermengst wieder die Anlage N (für den 400 Eurojob) und die Anlage N-AUS. In der Anlage N gibst du den Zeitraum 1.1. - 31.8.2014 ein, das Programm rechnet dir die Tage aus. In der Anlage N-AUS gibst du den Zeitraum 1.9. - 31.12.2014 ein und das Programm sagt dir schon 122 Tage. Also entfallen auch auf die Tätigkeit in der Schweiz 122 Tage.


    Für die Berechnung will WISO aber wissen "Vertraglich insgesamt vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr" und dann den Wert "


    Wo wird das in der Anlage N abgefragt? Du gibst den Zeitraum an, das ergibt dann die Anzahl Tage. Ob du am Tag 1 Stunde oder 10 Stunden gearbeitet hast, interessiert das Finanzamt nicht.
    In der Anlage N-AUS gibst du die Tage an, die auf den Zeitraum entfallen, also 122.

  • Ok, nun sehe ich das alles etwas klarer. Nur noch2 kleinere Fragen.


    1)
    Die Anzahl der Tage im Feld "Vertrag insgsamt vereinabrte Arbeitstage im Kalenderjahr" und "Davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat" müssen gleich sein, wenn ich ausschließlich für das Unternehmen in der Schweiz tätig war, ja? Die Anzahl der Tage muss übrigens kleiner sein als 122, weil auf der Vorseite ja auch die Wochenende miteinbezogen werden (ich komme wie du auf die 122 Tage), aber auf der nächsten Seite die Wochenenden ja nicht miteinbezogen werden.


    2) Für den Zeitraum vom 01.03.2015 bis 01.05.2016 war ich weiterhin für das Schweizer Unternehmen tätig, habe jedoch als Werkstudent auf Stundenbasis gearbeitet und lebte in Deutschland - Es wurde im Vertrag nicht festgehalten, wie lange ich arbeiten soll (sprich ich war auf Abruf tätig). Wie berechne ich hierfür die Werte im Feld "Vertrag insgsamt vereinabrte Arbeitstage im Kalenderjahr" in der Anlage N-AUS? Oder zähle ich hier einfach die Tage auf, an denen ich für das Unternehmen (egal ob 1 oder 10 h wie du geschrieben hast) tätig gewesen bin?



    Besten Dank für deine Hilfe - gerade weil ich mich etwas unbeholfen anstelle. :)


    Nachtrag: Für das Feld "Vertraglich insgesamt vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr" steht als Beschreibung "Bitte erfassen Sie hier die insgesamt (also für das gesamte Kalenderjahr) vertraglich vereinbarten Arbeitstage. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um mehrere Arbeitgeber oder mehrere Auslandsaufenthalte in verschiedenen Ländern handelt".

    Das betrifft aber nur die Zeit im Ausland, ja? Sprich z.B. vom 01.09.2015 bis 31.09.2015?


    • Offizieller Beitrag

    Erstmal vielen Dank für deine Antworten! Meine Antworten sind in fett hinterlegt.

    https://www.buhl.de/wiso-softw…ard/105-Fragen-zum-Forum/
    Richtig Zitieren mit Burning Board 4.1

  • Die Anzahl der Tage im Feld "Vertrag insgsamt vereinabrte Arbeitstage im Kalenderjahr" und "Davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat" müssen gleich sein, wenn ich ausschließlich für das Unternehmen in der Schweiz tätig war, ja?

    In dieser Konstellation ja, aber Wochenenden berücksichtigen (wie du richtig erkannt hast).

    Die Anzahl der Tage muss übrigens kleiner sein als 122, weil auf der Vorseite ja auch die Wochenende miteinbezogen werden (ich komme wie du auf die 122 Tage), aber auf der nächsten Seite die Wochenenden ja nicht miteinbezogen werden.

    Und warum nicht? Ohne Wochenenden kommst du nicht auf 365 Tage im Jahr, (von denen die Anzahl 180 Tage im Ausland abhängen, die für die Besteuerung eine wesentliche Rolle spielen). Für die Arbeitstage gebe ich dir Recht, hier müssen die Wochenenden abgezogen werden.


    Es wurde im Vertrag nicht festgehalten, wie lange ich arbeiten soll (sprich ich war auf Abruf tätig). Wie berechne ich hierfür die Werte im Feld "Vertrag insgsamt vereinabrte Arbeitstage im Kalenderjahr" in der Anlage N-AUS? Oder zähle ich hier einfach die Tage auf, an denen ich für das Unternehmen (egal ob 1 oder 10 h wie du geschrieben hast) tätig gewesen bin?

    Vereinbart war dann ja wohl die Zeit 1.3. bis 1.5. (also die beiden Monate März und April), dann würde ich die Gesamtanzahl der Tage nehmen. Daneben dann die tatsächlich gearbeiteten Tage (die du in geeigneter Weise glaubhaft machen musst) ohne Rücksicht auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden, denn du warst ja tageweise in der Schweiz, auch wenn du morgens hin- und abends wieder zurückgefahren bist.
    Ausnahme: wenn du von zu Hause aus gearbeitet hättest, dann läge die Angelegenheit anders.

  • Zu 2) Warum nicht? Weil dort steht :

    Bitte erfassen Sie hier die insgesamt (also für das gesamte Kalenderjahr) vertraglich vereinbarten Arbeitstage. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um mehrere Arbeitgeber oder mehrere Auslandsaufenthalte in verschiedenen Ländern handelt.
    Die vereinbarten Arbeitstage sind die Kalendertage pro Jahr, abzüglich der Tage, an denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet gewesen sind zu arbeiten (z.B. Urlaubstage, Wochenendtage und gesetzliche Feiertage). Sollten Sie sich auch an Tagen in dem anderen Staat aufgehalten haben, die nicht zu den vertraglich vereinbarten Arbeitstagen gehören, sind diese hier nicht zu erfassen (z. B. Verlängerung aus privaten Gründen).



    zu 3) Ich habe in der Tat nur von Daheim gearbeitet (bis auf einen Tag), sprich während meiner Werkstudentenzeit, die insgesamt über 9 Monate ging, habe ich bis auf einen Tag komplett von zu Hause aus Deutschland gearbeitet. Wie sieht dann die Angelegenheit aus?


    Nochmal besten Dank für deine Hilfe!!

  • zu 3) Ich habe in der Tat nur von Daheim gearbeitet (bis auf einen Tag), sprich während meiner Werkstudentenzeit, die insgesamt über 9 Monate ging, habe ich bis auf einen Tag komplett von zu Hause aus Deutschland gearbeitet. Wie sieht dann die Angelegenheit aus?

    Dann hast du ja effektiv überhaupt keine Aufenthaltstage in der Schweiz. Hat dein Auftraggeber in der Schweiz denn die Einkünfte in der Schweiz versteuert? Mit welcher Begründung? Hier sollte dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen, wie das zu handhaben ist - Einkünfteerzielung in der Schweiz ohne Wohnsitz und ohne Grenzgängereigenschaft sind nicht die Norm.

  • Dann hast du ja effektiv überhaupt keine Aufenthaltstage in der Schweiz. Hat dein Auftraggeber in der Schweiz denn die Einkünfte in der Schweiz versteuert? Mit welcher Begründung? Hier sollte dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen, wie das zu handhaben ist - Einkünfteerzielung in der Schweiz ohne Wohnsitz und ohne Grenzgängereigenschaft sind nicht die Norm.

    Ja, er hat die Einkünfte in der Schweiz versteuert, sprich ich habe die gleichen Abgaben gezahlt wie auch während meines Praktikums dort.


    Ich werde mich umhören - Danke für die Information!