1%-Regelung oder Fahrtenbuch?

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, es kann mir jemand die Frage beantworten, ob in meinem Fall das Führen eines Fahrtenbuchs sinn macht. Folgende Fakten:


    - Ich bin selbstständig (Umsatzsteuerpflichtig) und angestellt
    - Firmenwagen im Unternehmen eingebucht (Bruttolistenpreis 73.000), Vorsteuer geltend gemacht.
    - Fahrleistung im Jahr gesamt: 12.500 km, davon 1000 km betrieblich, 9000 km Hin- und Rückfahrt Angestelltenverhältnis, 2500 km Privat


    Es ist für mich schwierig hier alles zu trennen hinsichtlich EÜR und EkSt Erklärung. Denn in der EÜR wären ja nur 1000 km anzusetzen, die restlichen KM wären privat, die ich dann erst in der EkSt-Erklärung für den Arbeitsweg ansetzen kann. Bin ich in der Annahme richtig und macht unter diesen Umständen ein Fahrtenbuch überhaupt sinn? Macht es evtl. Sinn hier mit einem zusätzlichen "privaten" Fahrzeug zu arbeiten und die Fahrten als Angestellter damit abzurechnen?


    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
    Beste Grüße

  • - Firmenwagen im Unternehmen eingebucht (Bruttolistenpreis 73.000), Vorsteuer geltend gemacht.


    Bei 1000 km betrieblich :huh:


    Die Forenhilfe gibt da schon einiges an Antworten her.


    Aber Hier wird näher darauf eingegangen.
    Auch auf die Angemessenheitsfrage.


    [quote]
    Hilfreiche Anhaltspunkte für die Angemessenheit von Firmenwagen gibt der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 29.4.2014, VIII R 20/12). Für einen Freiberufler (hier: Tierarzt) hatte das Finanzamt die Leasingrate für einen Ferrari Spider nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen. [/url]

    • Offizieller Beitrag

    - Firmenwagen im Unternehmen eingebucht (Bruttolistenpreis 73.000), Vorsteuer geltend gemacht.
    - Fahrleistung im Jahr gesamt: 12.500 km, davon 1000 km betrieblich, 9000 km Hin- und Rückfahrt Angestelltenverhältnis, 2500 km Privat

    Das würde ich steuerlich mal schleunigst korrigieren. Dein Fahrzeug ist zwingend dem Privatvermögen zuzuordnen.

    • Offizieller Beitrag

    Und was wenn @swenp in seinem Unternehmen angestellt ist? Geschäftsführender Gesellschafter (kann ja auch eine Körperschaft sein z.B. 1-Mann-GmbH)

    Dann hätte er dies mit Sicherheit so geschrieben. Der TE schreibt ja:


    Zitat

    Ich bin selbstständig (Umsatzsteuerpflichtig)

    Ansonsten würde da ja etwas von ust-pflichtiger GmbH stehen.


    Also bitte nicht wieder irgend etwas in einen Sachverhalt hinein interpretieren.

  • davon aus, dass er der Riege der Katalogberufen § 18 EStG angehört?

    Das hat doch miwe4 überhaupt nicht gesagt. Selbständig ist der Oberbegriff für gewerblich oder freiberuflich. Du solltest dir die 'Begrifflichkeiten einmal klarmachen.
    Ausserdem bist du gut im Hineininterpretieren - du scheinst eine exzellente Kristallkugel zu haben.

  • Vielen Dank für den entscheidenden Hinweis, der mir ja schon fast im Auge brennt. Natürlich kann ich unter den angegebenen Tatsachen das Fahrzeug mit der geringen betrieblichen Nutzung NICHT in Betriebsvermögen nehmen. Da habe ich den Wald vor .... .


    Wäre dennoch folgende Variante denkbar?
    Fahrzeug bleibt im Betriebsvermögen und wird mit Fahrtenbuch korrekt abgerechnet (geschätzte Fahrleistung 1000km). Ein anderes, im Privatvermögen befindliches, Fahrzeug wird für den Arbeitsweg (Angestelltenverhältnis) genutzt und in der EkSt angesetzt. Somit verhindere ich den hohen privaten Anteil des Firmenwagens.


    @ixtrafloor: ich wollte keine Diskussion diesbezüglich auslösen. Ich haben ein "normales" Einzelunternehmen keine GmbH und das Anstellungsverhältnis steht in keinem Bezug zur selbstständigen Tätigkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Wäre dennoch folgende Variante denkbar?
    Fahrzeug bleibt im Betriebsvermögen ....

    Nein!


    Somit verhindere ich den hohen privaten Anteil des Firmenwagens.

    Es ist kein Firmenwagen, sondern es ist zwingend ein Privatfahrzeug!

  • ich möchte nur sichergehen, dass ich nicht missverstanden wurde. Bei meiner letzten Variante würde ich KEINE weitere Fahrleistung außer die betrieblich veranlassten Fahrten (ca. 1000km) wahrnehmen. Sämtliche anderen Fahrten werden mit dem privaten Fahrzeug gefahren.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast Deine UST-VAs zu berichtigen! Und ertragsteuerlich sollte doch auch alles klar sein.


    ich möchte nur sichergehen, dass ich nicht missverstanden wurde. Bei meiner letzten Variante würde ich KEINE weitere Fahrleistung außer die betrieblich veranlassten Fahrten (ca. 1000km) wahrnehmen. Sämtliche anderen Fahrten werden mit dem privaten Fahrzeug gefahren.

    Das verstehe ich nicht. ?(

  • ok, vielleicht sei noch der Hinweis erlaubt, dass ich hier nicht von der Vergangenheit rede. Ich plane die Vorgehensweise für das Jahr 2017.


    Ich hatte in meiner Themeneröffnung angegeben:
    "Fahrleistung im Jahr gesamt: 12.500 km, davon 1000 km betrieblich, 9000 km Hin- und Rückfahrt Angestelltenverhältnis, 2500 km Privat"
    die privaten Fahrten 9000 und 2500 km würde ich mit dem privaten Fahrzeug fahren und nur die 1000 km mit dem Frimenwagen. So wäre es doch sauber.

  • Ich hatte in meiner Themeneröffnung angegeben:

    aber auch noch:

    - Firmenwagen im Unternehmen eingebucht (Bruttolistenpreis 73.000), Vorsteuer geltend gemacht.

    @miwe4 und ich sind davon ausgegangen dass das somit kein was wäre wenn-Planspiel ist.


    Meine weitere Intension, dass der"SelbständigenUnternehmer-Charakter" nur dazu dienen soll, die VSt. zu ziehen und durch hohe Abschreibungsbeträge die Ertragssteuerlast zu senken.
    Daher auch mein Link bzgl. der Angemessenheitsfrage.
    Also da gehe ich immer noch von aus, auch wenn meine Kristallkugel eben beim Aufpolieren ist.

  • Ich freue mich sehr über eure so intensive Hilfestellung und entschuldige mich für die unpassende Genauigkeit meiner Aussagen.


    Ich habe das Fahrzeug Ende letzten Jahres gekauft und in die Firma gebucht (Vorsteuer gezogen). Der Einfachheit halber ist das Fahrzeug in 2016 mit der 1% Regelung angesetzt worden. In 2017 habe ich mir ein elektronisches Fahrtenbuch installiert und will nun wissen ob das Sinn macht und unter welchen Bedingungen.
    Deine Intension nur die Vorsteuer ziehen zu wollen, kann ich unter den Angaben nachvollziehen ist aber nicht so. Mein betreutes Gebiet habe ich glücklicherweise direkt vor der Haustür (daher so kleine Fahrleistung) allerdings benötige ich Equipment welches Transportiert werden muss. Daher kann ich nicht mit einem Golf (keine Wertung) unterwegs sein.


    Ist denn meine Annahme unter den, nun hoffentlich kompletten, Angaben durchführbar? (1000km auf Firmenwagen, Angestellten Fahrten und Privatfahrten mit Privaten Fahrzeug) Oder würde das Konstrukt für das FA irgendwie komisch erscheinen?

  • hallo,

    In 2017 habe ich mir ein elektronisches Fahrtenbuch installiert und will nun wissen ob das Sinn macht und unter welchen Bedingungen.

    rechtssichere VIMCAR-Schnittstelle?

    Angestellten Fahrten und Privatfahrten mit Privaten Fahrzeug

    wenn das Privatfahrzeug annähernd gleichwertig zum Firmenfahrzeug ist.....nutze mal eine Suchmaschine mit den Stichworten "angemessenheit+Firmenfahrzeug"


    Aber nun ist das Kind, wie richtig vermutet, ja schon in den Brunnen gefallen ;)

  • Trotzdem wird das Finanzamt hier sehr genau prüfen. Ein Fahrzeug mit einem Anschaffungswert von 73 TEUR + Mehrwertsteuer (muss hier wie von miwe4 erläutert, beim Finanzamt nachdeklartiert werden, da im Privatvermögen nicht abziehbar) und dann nur 1.000 Kilometer Laufleistung im Jahr. Das nennt man mit Kanonen auf Spatzen schießen.


    Da müssen schon sehr genaue Nachweise auch zur Notwendigkeit eines Fahrzeuges dieser Preisklasse kommen. Das elektronische Fahrtenbuch ist ein Schritt hin, immerhin.

  • rechtssichere VIMCAR-Schnittstelle?

    ja


    Aber nun ist das Kind, wie richtig vermutet, ja schon in den Brunnen gefallen

    warum? 2016 Haken hinter. In 2017 kann ich doch immernoch auf 1%-Regelung umschwenken und das Fahrtenbuch verwerfen.

    Ein Fahrzeug mit einem Anschaffungswert von 73 TEUR + Mehrwertsteuer

    gekauft für 32 TEUR inkl. Mehrwertsteuer, oben angegebener Bruttolistenpreis in Höhe von 73 TEUR war nur als Hinweis für die 1%-Regelung.

    • Offizieller Beitrag

    ok, vielleicht sei noch der Hinweis erlaubt, dass ich hier nicht von der Vergangenheit rede. Ich plane die Vorgehensweise für das Jahr 2017.


    Ich hatte in meiner Themeneröffnung angegeben:
    "Fahrleistung im Jahr gesamt: 12.500 km, davon 1000 km betrieblich, 9000 km Hin- und Rückfahrt Angestelltenverhältnis, 2500 km Privat"


    Ich habe das Fahrzeug Ende letzten Jahres gekauft und in die Firma gebucht (Vorsteuer gezogen). Der Einfachheit halber ist das Fahrzeug in 2016 mit der 1% Regelung angesetzt worden. In 2017 habe ich mir ein elektronisches Fahrtenbuch installiert und will nun wissen ob das Sinn macht und unter welchen Bedingungen.


    Ist denn meine Annahme unter den, nun hoffentlich kompletten, Angaben durchführbar? (1000km auf Firmenwagen, Angestellten Fahrten und Privatfahrten mit Privaten Fahrzeug) Oder würde das Konstrukt für das FA irgendwie komisch erscheinen?

    ?(