Wasserzähler hintereinander

  • Sehr geehrtes Forum,
    ich habe jetzt viel gelesen, leider habe ich mein Problem nicht gefunden. Ich habe ein Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten. Im Zuge der Modernisierung und NK-Abrechnung wurde soweit es möglich war entsprechende Zähleinrichtungen nachgerüstet. Speziell für die Wasserversorgung sieht das wie folgt aus:


    Wasserzähler.pdf


    Ich habe die Abrechnung Jahre erfolgreich mittels einem excelbsiertem Kaufprogramm durchgeführt und die Abrechnungen über den Mieterverein prüfen lassen. Leider gab es keinen Support mehr so das ich zu Buhl - WISO Vermieter - gewechselt habe.
    Allerdings komme ich nicht klar, da ich die Wassermenge vom Zähler 4 nicht vom Zähler 3 abziehen kann. Gleiches gilt für Warmwasser für die Wohnungen 1 und 2. Hier musste ich einen zentralen Zähler nachrüsten, konnte aber keinen Zähler mehr für Wohnung 1 nachrüsten ohne komplette Umbauten vorzunehmen.
    Kann mir jemand helfen?
    Danke

  • Hallo,
    wenn ich das so sehe, musst du sowieso etwas anderes machen.
    Denn es fehlt nicht nur 1 Warmwasserzähler, auch 1 Kaltwasserzähler. Und genau da setzt der Gesetzgeber Maßstäbe, wie es abgewickelt werden muss.
    Einen Summenzähler für die Differenzmessung ist m. E. nicht gestattet. Hier solltest du dich vorher erkundigen, bevor etwas eingetragen wird und nachher anfechtbar ist.


    Zu deinem Thema noch eine weitere Bemerkung.


    Aufgrund den Messdifferenzen zwischen Hauptwasserzähler der Stadt und den Wohnungszähler muss man wissen, dass die Summe aus Wohnungszähler nie die Summe des Hauptzählers erreicht. Dies liegt an den physikalischen Eigenschaften der verschiedenen Wasserzähler.


    Hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein bestimmtes Verfahren für eine saubere Abrechnung notwendig ist.


    Für das Warmwasser gibt es eine einfache Regelung. Für Wohnung 1 einen virtuellen Zähler erstellen und die Differenz zwischen Gesamtwarmwasser abzüglich WW Wohnung 2 ergibt WW Wohnung 1. Das hast du bestimmt schon gemacht.


    Da Warmwasser vorher mal kalt war :) stünde jetzt nur noch der KW Zähler für Wohnung 4 zur Berechnung an. Auch hier müsstest du einen virtuellen KW Zähler anlegen.


    In meinem Schaubild siehst du, wie es nach den Vorgaben des Gesetzes berechnet werden muss. Wie oben beschrieben, liegt immer eine Messdifferenz vor. Der Gesetzgeber toleriert bis 20%. Dies bedeutet aber, dass du diese Differenzen berechnen musst (macht kein Programm) sondern ich habe es mit einer Exceltabelle gemacht.


    Die sieht so aus:



    Dies ist eine Beispielrechnung. Damit wird nach Gesetz die Verteilung der Verbrauchswerte erreicht.


    Der Vermieter ist für einfache Mietshäuser ausgelegt, ob dies dort so dargestellt werden kann weiß ich nicht. Habe im letzten Jahr den Verwalter gekauft, da dort dies kein Problem ist mit Summenbildung und Co.


    Vielleicht hilft dir meine Angaben etwas bei der Suche nach einer Lösung.

    Egal was .... ich war es nicht:)

    Einmal editiert, zuletzt von errjot ()