Kirchensteuer "Ausgleich durch Verrechnung"

  • Hallo,
    ich bin Steuerpflichtiger, aber unterliege keiner Kirchenzugehörigkeit und zahle deshalb auch keine Kirchensteuer.Meine Ehefrau die ein eigenes Einkommen hat zahlt Kirchensteuer. Aber zu wenig für unser steuerpfl. Einkommen. Ich muß jedes Jahr auf meinem Steuerbescheid lesen "Kirchensteuer Ehefrau" "Ausgleich durch Verrechnung" ich bin nicht bereit diese Kosten zu tragen. Besteht die Möglichkeit durch Einspruch bei der Kirchengemeinde und beim Finanzamt, diese Kosten zurück zu holen?


    Gruß
    blue-cat

  • Schau dir deinen Bescheid nochmal genauer an.
    Ausgleich durch Verrechnung heißt, dass die Kirchensteuer-Erstattung mit anderen Positionen, also Einkommensteuer oder Solidaritätszuschlag, verrechnet wird. Du bekommst also tatsächlich dann die Kirchensteuer, die über das Jahr gezahlt wurde, wieder zurück (vorausgesetzt deine Aussage ist richtig, dass euer steuerpfl. Einkommen zu gering ist für eine Kirchensteuerfestsetzung).