Kapitalertragsteuer

  • Hallo zusammen,


    evtl. kann mir hier geholfen werden:


    Ich habe im letzten Jahr meine GmbH aufgelöst. Hierbei ist an mich (als Gründer und alleiniger Gesellschafter) ein Überschuss in Höhe von x€ ausgeschüttet worden. Auf diesen habe ich y€ Kap. Ertragssteuer und z€ Soli gezahlt. Somit sind mir effektiv x-y-z€ geblieben.
    Nun stellt sich für mich in der privaten Ekst. die Frage: gebe ich die x€ oder die x-y-z€ in den Punkt Kapitalerträge Zeile 33 Anlage KAP ein? Hier ist von Kapitalerträgen die Rede die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben; das ist meiner Ansicht nach missverständlich ausgedrückt.
    Darüber hinaus wurde hierbei ja nicht der Sparerpauschalbetrag i.H.v 801€ berücksichtigt – wie kann ich dies nun nachziehen? Finde hierzu kein passendes Feld.


    Vielen Dank vorab falls mir hier geholfen werden kann!

  • Hallo,


    du musst natürlich den Bruttobetrag eintragen und dann die einbehaltene KapErtSt und Soli in die entsprechenden Spalten eintragen (gehört zu den Dividenden). Das kannst du auch aus der Erläuterung (Fragezeichen) vor dem Text Kapitalerträge lesen. Dann einfach das Häkchen auf ja bei den inländischen Steuerabzügen (siehe Anlage Erträge). Für den Freibetrag einfach bei der Frage zur Überprüfung den Haken auf ja setzen (Anlage Freibetrag)