Hallo zusammen,
evtl. kann mir hier geholfen werden:
Ich habe im letzten Jahr meine GmbH aufgelöst. Hierbei ist an mich (als Gründer und alleiniger Gesellschafter) ein Überschuss in Höhe von x€ ausgeschüttet worden. Auf diesen habe ich y€ Kap. Ertragssteuer und z€ Soli gezahlt. Somit sind mir effektiv x-y-z€ geblieben.
Nun stellt sich für mich in der privaten Ekst. die Frage: gebe ich die x€ oder die x-y-z€ in den Punkt Kapitalerträge Zeile 33 Anlage KAP ein? Hier ist von Kapitalerträgen die Rede die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben; das ist meiner Ansicht nach missverständlich ausgedrückt.
Darüber hinaus wurde hierbei ja nicht der Sparerpauschalbetrag i.H.v 801€ berücksichtigt – wie kann ich dies nun nachziehen? Finde hierzu kein passendes Feld.
Vielen Dank vorab falls mir hier geholfen werden kann!