Hallo ich habe 2016 eine Wohnung aus unserem 2 Familienhaus zur Vermietung Renoviert und hergerichtet.
Soweit das die Kosten als Werbungskosten abziehbar sind ist es klar.(i.d. Fall KEINE Herstellungskosten)
Ich
kämpfe aber mit dem Steuerprogramm da ich erst ab 01.03.2017 einen
Mieter habe, jedoch die Kosten zu 80% bereits 2016 angefallen sind. Wie
oder wo kann ich die eintragen? Oder trage ich die erst bei der nächsten
Steuer ein? .......Freu mich über guten Rat.
Vermietung / Aufwendungen für Renovierung 2016 Vermietung erst ab 2017
- viernheimersonne
- Erledigt
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Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Zahlungen sind in dem Veranlagungszeitraum abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind.
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kämpfe aber mit dem Steuerprogramm da ich erst ab 01.03.2017 einen
Mieter habe, jedoch die Kosten zu 80% bereits 2016 angefallen sind. Wie
oder wo kann ich die eintragen?Hier wäre es hilfreich zu sehen, welche Stammdaten du eingegeben hast. Ohne diese versuchen wir, aus der Kristallkugel eine Antwort zu ziehen. Im Normalfall, d.h. wenn die Stammdaten richtig sind, geht das ohne weiteres bei den Ausgaben.